Wenn jemand einen Unfall baut und sich dann schnell aus dem Staub macht, dann kann das unter vielen Aspekten eine verwerfliche, unter Umständen auch eine empörende Tat sein. Wenn man einen verletzten Menschen am Tatort zurücklässt, dann ist das womöglich eine unterlassene Hilfeleistung oder sogar eine Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen. Wenn man ein Autowrack mitten auf der Landstraße zurücklässt, ist das eine Gefährdung weiterer, nachfolgender Fahrer. Straßenverkehr ist lebensgefährlich, und ja: Straßenverkehr braucht strafrechtliche Tabus. Aber: Um solche großen, moralischen Dinge geht es nicht bei dem kleinen Paragrafen gegen Unfallflucht, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jetzt annullieren möchte.
MeinungStrafrechtWeg mit dem Fahrerflucht-Paragrafen

Kommentar von Ronen Steinke
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Justizminister Marco Buschmann will ihn aus dem Strafgesetzbuch streichen. Völlig zu Recht: Denn er ist kleinkariert und überzogen. Aber das kann nur ein Anfang sein.
