Assistierter Suizid:Bei der Sterbehilfe ist das deutsche Recht fast schon fahrlässig

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Harald Mayer hat Multiple Sklerose und ist bewegungsunfähig. Er wollte die Erlaubnis, sich das Präparat Natrium-Pentobarbital kaufen zu dürfen. (Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Das Bundesverwaltungsgericht verweigert zwei Schwerkranken ein todbringendes Medikament. Und tut recht daran, denn ein so sensibles Thema verlangt dringend nach einem gesetzlichen Rahmen.

Kommentar von Ronen Steinke

Woran liegt das eigentlich, dass vor allem Frauen um ein tödliches Gift bitten? Ein Mittelchen, um schmerzfrei aus dem Leben zu scheiden - die Statistik ist in diesem Punkt wirklich auffällig: Unter all den kranken, geschwächten Menschen, die im vergangenen Jahr in Deutschland ein Angebot zur ärztlichen Sterbehilfe in Anspruch genommen haben, waren einer Erhebung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zufolge fast doppelt so viele Frauen wie Männer. 63 Prozent. Andere Erhebungen etwa aus den Niederlanden machen auch noch eine weitere Facette sichtbar: Auffällig oft sind es Arme, die den Giftbecher wählen. Menschen, die auch schon zu Lebzeiten oft den Kürzeren gezogen haben.

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Von Thorsten Schmitz und Ronen Steinke (Text) und Alessandra Schellnegger (Fotos)

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