Als der Regierungssprecher am Montag mitgeteilt hat, dass das Kabinett den Nachtragshaushalt 2023 gerade im "Umlaufverfahren" beschließe, war auch dem letzten klar, wie groß die Zeitnot der Koalition ist. Normalerweise billigt das Kabinett Gesetzentwürfe in seiner wöchentlichen Sitzung am Mittwoch. Doch so lange wollte es diesmal nicht warten. Es hätte komisch ausgesehen, wenn der Kanzler am Dienstag seine Regierungserklärung zur Haushaltslage abgegeben hätte, ohne dass der Etat bereits von seiner Regierung beschlossen ist.
Der Zeitdruck war aber nicht nur deshalb groß. Der Nachtragshaushalt - er ist wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden - soll noch in diesem Jahr Gesetz werden. Das ist ein sportliches Unterfangen, denn dafür reicht ja nicht der Kabinettsbeschluss. Der Entwurf muss auch noch durch Bundestag und Bundesrat. Deren letzte Sitzungen in diesem Jahr sind am 15. Dezember. Das jetzt genutzte Umlaufverfahren ist in der Geschäftsordnung der Regierung geregelt. Demnach darf der Kanzleramtschef die Zustimmung der Mitglieder der Bundesregierung zu Gesetzentwürfen auch "auf schriftlichem Wege einholen".