Spricht etwas dagegen, wenn der Rechtsstaat sich Personen vorknöpft, die meinen, antifaschistische Bürgerwehr spielen zu dürfen - und zwar nicht, indem sie schützend und hilfsbereit vor Flüchtlingsheimen wachen oder indem sie etwa linke Konzerte in unwirtlichen Gegenden absichern, jederzeit bereit, sich in Notwehr zu verteidigen, sondern indem sie nachts auf Rachestreifzug gehen? Als Vollstrecker ihrer eigenen Gesetze? Im Morgengrauen vor Privathäusern, bewaffnet mit Hämmern oder Schlagstöcken?
MeinungLinke GewaltEs gibt keine gute Selbstjustiz - auch nicht gegen Nazis

Kommentar von Ronen Steinke
Lesezeit: 2 Min.

Die hohe Haftstrafe für Lina E. ist vertretbar, der Staat kann diese Art von Gewalt nicht dulden. Und doch weckt das Urteil gemischte Gefühle: Sachsens Ermittler gehen nicht mit gleicher Härte gegen rechte Schlägertrupps vor.
