Kinderehen:Es kann nicht Sinn von Verboten sein, Elend zu vertiefen

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(Foto: Fotos: imago, Collage: SZ)

Das Bundesverfassungsgericht spricht sich gegen Ehen von Beteiligten unter 16 Jahren aus. Zugleich berücksichtigt es manche Realitäten des Lebens.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Für die AfD ist der Karlsruher Beschluss zu den Kinderehen ein willkommener Anlass, mal wieder das Geheul von der Islamisierung des Abendlandes anzustimmen. Eine Schande sei das, schrieb einer aus den Reihen der Partei, "irre" fand es ein anderer. Mit solchen Botschaften wurde unterstellt, das Bundesverfassungsgericht habe der Verheiratung 14- oder 15-jähriger Mädchen und Jungen zugestimmt. Nichts könnte falscher sein.

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