Für die AfD ist der Karlsruher Beschluss zu den Kinderehen ein willkommener Anlass, mal wieder das Geheul von der Islamisierung des Abendlandes anzustimmen. Eine Schande sei das, schrieb einer aus den Reihen der Partei, "irre" fand es ein anderer. Mit solchen Botschaften wurde unterstellt, das Bundesverfassungsgericht habe der Verheiratung 14- oder 15-jähriger Mädchen und Jungen zugestimmt. Nichts könnte falscher sein.
Kinderehen:Es kann nicht Sinn von Verboten sein, Elend zu vertiefen
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Das Bundesverfassungsgericht spricht sich gegen Ehen von Beteiligten unter 16 Jahren aus. Zugleich berücksichtigt es manche Realitäten des Lebens.
Kommentar von Wolfgang Janisch
Bundesverfassungsgericht:Warum Kinderehen nicht pauschal annulliert werden dürfen
Im Ausland geschlossene Ehen sind in Deutschland automatisch unwirksam, wenn ein Partner bei der Heirat unter 16 Jahre alt war. Diese Regel ist verfassungswidrig, urteilt Karlsruhe jetzt. Was der Gesetzgeber nun nachbessern muss.
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