Bundesverfassungsgericht:Stopp. Stopp. Stopp

Die Kläger sind mit ihrem Feldzug gegen die Anleihekäufe der EZB endgültig gescheitert.

Von Cerstin Gammelin

Eigentlich reicht ein Warnschild, um eine Sackgasse zu kennzeichnen. Das Bundesverfassungsgericht aber hat am Dienstag gleich drei aufgestellt. Man hielt sie offenbar für nötig, um den verbissen wirkenden Klägern mitzuteilen, dass sie endgültig am Ende ihres Feldzugs gegen das Programm der Europäischen Zentralbank zum Kauf von staatlichen Wertpapieren angekommen sind. Unzulässig, unstatthaft und unbegründet seien deren Anträge, der Bundesbank im Grunde zu verbieten, da weiter mitzumachen.

Die dreifache Warnung deutet darauf hin, dass die Richter in Karlsruhe die Ungewissheit, die sie mit ihrem Warnschuss gegen den Europäischen Gerichtshof vor einem Jahr selbst erzeugt hatten, vollumfänglich einfangen wollten. Karlsruhe hatte den EU-Richtern, die das Kaufprogramm für rechtens halten, insofern widersprochen, als dass es Bundestag und Bundesregierung aufforderte, von der EZB eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zu fordern. Sonst müsse Berlin aussteigen.

Ein Jahr später erscheint das nur noch wie ein böser Traum. Karlsruhe ist zufrieden mit den Maßnahmen, die Berlin und Frankfurt ergriffen haben. Umso mehr stellt sich die Frage, warum Karlsruhe es überhaupt für nötig befunden hatte, die Glaubwürdigkeit der Luxemburger Kollegen so krass infrage zu stellen, wenn der Konflikt mit ein paar Dokumenten geheilt werden konnte.

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