Prozess in Münster:Die AfD spielt auf Zeit

Lesezeit: 1 min

Der Vorsitzende Richter Gerald Buck spricht von rechtsmissbräuchlichem Vorgehen durch die AfD-Anwälte. (Foto: Guido Kirchner/dpa)

Mit allen Mitteln wehrt sich die Partei dagegen, vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft zu werden. Das ist ihr gutes Recht, ändert aber nichts am Grundproblem.

Kommentar von Roland Preuß

Es ist das gute Recht der AfD, die Maßnahmen des Verfassungsschutzes gegen die Partei von Gerichten überprüfen zu lassen. Diese jahrelange Praxis hat die AfD nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter vorangetrieben, das ist zunächst einmal die Praxis des Rechtsstaats. Es geht immerhin darum, ob eine gewichtige Oppositionspartei vom Verfassungsschutz mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden darf. In Münster jedoch nutzt die Partei die rechtsstaatlichen Instrumente auf fragwürdige Weise: Die AfD-Anwälte kündigten mehr als 200 Beweisanträge an, obwohl die Streitparteien bereits auf Hunderten Seiten ihre Argumente und Belege vorgelegt hatten. Sie forderten diverse Sitzungspausen, überzogen die Richter mit Befangenheitsanträgen. Der Vorsitzende Richter sprach von rechtsmissbräuchlichem Vorgehen, die Anwälte des Verfassungsschutzes von Prozessverschleppung - und das ist nachvollziehbar.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusRadikalisierung
:Bundestag prüft härtere Regeln gegen Extremisten

Die hohe Zahl von AfD-Mitarbeitern aus dem rechtsextremen Lager löst in den anderen Fraktionen Empörung aus. Sie wollen verhindern, dass dafür Steuergeld fließt.

Von Markus Balser und Henrike Roßbach

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: