Es ist das gute Recht der AfD, die Maßnahmen des Verfassungsschutzes gegen die Partei von Gerichten überprüfen zu lassen. Diese jahrelange Praxis hat die AfD nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter vorangetrieben, das ist zunächst einmal die Praxis des Rechtsstaats. Es geht immerhin darum, ob eine gewichtige Oppositionspartei vom Verfassungsschutz mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden darf. In Münster jedoch nutzt die Partei die rechtsstaatlichen Instrumente auf fragwürdige Weise: Die AfD-Anwälte kündigten mehr als 200 Beweisanträge an, obwohl die Streitparteien bereits auf Hunderten Seiten ihre Argumente und Belege vorgelegt hatten. Sie forderten diverse Sitzungspausen, überzogen die Richter mit Befangenheitsanträgen. Der Vorsitzende Richter sprach von rechtsmissbräuchlichem Vorgehen, die Anwälte des Verfassungsschutzes von Prozessverschleppung - und das ist nachvollziehbar.
Prozess in Münster:Die AfD spielt auf Zeit
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Mit allen Mitteln wehrt sich die Partei dagegen, vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft zu werden. Das ist ihr gutes Recht, ändert aber nichts am Grundproblem.
Kommentar von Roland Preuß
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