Einstweilige Verfügung im Streit über Doku:Rückschlag für die "Zeit"

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Filmemacher Marc Wiese. (Foto: privat)

Das Landgericht Berlin untersagt Textstellen über den Dokumentarfilmer Marc Wiese. Nun kämpfen zwei Parteien um ihren Ruf.

Von Claudia Tieschky

Im Streit mit der Zeit hat der Filmemacher Marc Wiese einen Erfolg errungen. Das Landgericht Berlin hat die Wochenzeitung per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, Passagen aus den in Print und Online publizierten und über Twitter beworbenen Texten über Wiese nicht mehr zu verbreiten. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Das Gericht äußert sich kritisch, die kompletten Texte sind inzwischen offline. Nun kämpfen zwei Parteien um ihren Ruf, für die Glaubwürdigkeit die Währung schlechthin ist.

Ohne die untersagten Passagen lässt sich die Darstellung der Zeit schwer aufrechterhalten, die darauf hinausläuft: Wiese habe den falschen Eindruck erweckt, ein Interview in seinem Dokumentarfilm Die Unbeugsamen auf den Philippinen selbst geführt zu haben, obwohl er gar nicht dabei war.

Kurz nach dem Schock über die Fake-Doku "Lovemobil" brachte die "Zeit" ihre Story über Wiese

Gegen die einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Ob die Zeit das tun wird, werde gerade geprüft, sagte eine Sprecherin am Freitag der SZ. Sie wies darauf hin, dass das Gericht den Verfügungsantrag in Bezug auf eine andere Passage zurückgewiesen hat. Dem Beschluss nach ist diese Passage von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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Von Claudia Tieschky

Die Zeit hatte die Texte mitten in einem aufgeheizten Diskurs publiziert. Gerade hatte der Fall der gefakten Doku Lovemobil die Filmbranche geschockt und in ihrer Glaubwürdigkeit erschüttert. Die Filmemacherin Elke Lehrenkrauss hatte ihre angeblich dokumentarische Geschichte über Prostituierte in Wirklichkeit inszeniert und das nicht kenntlich gemacht. In diesen Kontext stellte die Zeit kurz darauf in ihrem ersten Artikel Marc Wieses Dokumentation Die Unbeugsamen und erweckte den Eindruck, auch Wiese habe unlauter gearbeitet. Die Texte hinterlassen einen verheerenden Eindruck.

"Ein falscher Satz und der Typ tötet mich", sagt Wiese in einem Interview

Die Autorin der beiden Zeit-Artikel wollte offenbar auch bei dem preisgekrönten Filmemacher Wiese einen Fall erkennen. Wiese erwecke, so legt es der Zeit-Text "Das wäre, als würde ich ihm Koks geben" nahe, in seinem Film mittels Voice-over den falschen Eindruck, ein Interview mit einem Killer auf den Philippinen selber geführt zu haben. Wiese widersprach, auch der für die Produktion zuständige SWR stellte sich hinter den Dokumentarfilmer: Das Voice-over sei ein übliches Verfahren und suggeriere nicht, dass der Sprechende vor Ort gewesen sei. Neben dem Voice-over stützte sich die Zeit vor allem auf ein Interview, das der Regisseur der Plattform Vice zu seinem Film gegeben hatte. Dort schien er zu berichten, wie er vor dem Interview mit dem Killer gewarnt worden sei. "Und ich dachte", sagt Wiese, "ein falscher Satz und der Typ tötet mich." Es entstand nach der Schilderung der Zeit das Bild eines Mannes, der sich mit einer frei erfundenen schaurigen Erfahrung brüstet.

So sei es aber nicht gewesen, hatte Wiese widersprochen, und so beurteilte es nun auch das Gericht. Es hatte bei seiner Entscheidung abzuwägen zwischen dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht Wieses - und untersagte als Ergebnis die entsprechenden Passagen in der Zeit. Wiese müsse diese Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nicht hinnehmen.

Was das Gericht über die "Zeit"-Texte schreibt, will kein Journalist über seine Arbeit lesen

Nach Wieses Aussage sind die Passagen von Vice durch einen Schnittfehler aus dem Zusammenhang gerissen worden. In Wirklichkeit habe er an der entscheidenden Stelle ("ein falscher Satz und der Typ tötet mich") über Dreharbeiten in Uganda gesprochen. Vice habe den Fehler eingeräumt und das Interview offline genommen. Wiese legte E-Mails mit Vice sowie eine eidesstattliche Versicherung seines Anwalts vor und schickte der Zeit eine Abmahnung.

Darauf hatte die Zeit eine Woche später in dem zweiten Text "Gefährliche Unschärfen" nachgelegt und ging auch auf Wieses Abmahnung ein. "Sein Vorwurf: Wir hätten schlecht recherchiert und unsere Aussagen irrtümlich mit jenem Fernsehinterview belegt, in dem jedoch Aussagen von ihm durch Schnitte verfälscht worden seien." Und weiter heißt es: "In einer Stellungnahme vor Redaktionsschluss hatte Wiese dies bereits angedeutet." Nur das änderte offenbar nichts: "Nach journalistischer Einschätzung und anwaltlicher Prüfung der gesamten Stellungnahme von Marc Wiese entschlossen wir uns jedoch, den Text in der geplanten Form zu veröffentlichen."

In der geplanten Form? Tatsache ist, dass in dem gesamten ersten Text Wieses Erklärung mit dem Schnittfehler, die das Gericht überzeugt hat, nicht vorkommt.

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In seiner Begründung denkt das Gericht auch an den Leser. Der angeblichen Warnung vor dem Killer etwa seien andere Aussagen so entgegengestellt, erklärt das Gericht, dass sie "dem Leser den Schluss aufzwängen", Wiese müsse gelogen haben. Der Leser werde "nicht aufgefordert, eigene Schlussfolgerungen zu ziehen, sondern ihm wird der Vorwurf, der Antragsteller habe die Unwahrheit gesagt, im Zusammenspiel der Textpassagen als feststehendes Faktum vorgegeben". Auch zu einer verbotenen Passage aus dem zweiten Zeit-Text äußerte sich das Gericht. Darin hatte die Autorin der Texte nun auch eine Producerin Wieses in Uganda befragt. Im Kontext werde dem Leser "unmissverständlich klargestellt", dass der Wahrheitsgehalt von Wieses Darstellung überprüft werden solle, und auch hier werde dem Leser der "zwingende Schluss aufgedrängt", Wiese habe erneut die Unwahrheit gesagt. "Dem Leser bleibt im Kontext des Artikels kein Raum für eigene Überlegungen und Schlussfolgerungen", so das Gericht. Der Schriftsatz liest sich wie etwas, das kein Journalist über seine Arbeit lesen möchte.

Wiese kämpft um seine Glaubwürdigkeit als Dokumentarfilmer. Er sieht sich rehabilitiert

Andere Passagen, die Wiese untersagt haben wollte, sah das Gericht dagegen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Denn die Zeit hatte auch Vorwürfe geschildert, die der lokale Producer auf den Philippinen erhob sowie ein früherer Kompagnon Wieses bei dem Film, der nach Differenzen aus dem Projekt ausstieg. Es waren diese beiden Mitarbeiter, die das Interview mit dem Killer geführt hatten. Wiese sei mit Protagonisten nicht verantwortungsvoll genug umgegangen und habe sie womöglich gefährdet, war einer der Vorwürfe. Laut SWR wollten Protagonisten, die mit den Dreharbeiten zuvor schriftlich einverstanden waren, dann lieber nicht mehr vorkommen und wurden aus dem Film herausgelassen. Wiese habe auch, so wird der Producer in der Zeit zitiert, die Aussage des Killers verfälscht und damit möglicherweise ihn, den Mann vor Ort, gefährdet. Wiese hat das bestritten, der SWR, dem die Übersetzungen vorliegen, konnte bisher keine Verfälschung erkennen. Das Gericht untersagte die entsprechenden Stellen in den Artikeln nicht. Ob der Film einen bestimmten Eindruck erwecke, sei "vom Meinen und Dafürhalten geprägt und mithin Meinungsäußerung".

Marc Wiese hat in den vergangenen zwei Wochen um Glaubwürdigkeit, also seine berufliche Existenz als Dokumentarfilmer gekämpft. Aber auch die Zeit hat in der Sache inzwischen einen Ruf zu verlieren. Durch den Beschluss des Gerichts und die Löschung der Artikel fühle er sich nun rehabilitiert, sagte Wiese der SZ am Freitag. Er erwägt, die Zeit auf Schadenersatz zu verklagen.

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