Streit um Doku "Die Unbeugsamen":Erfolg für Filmemacher im Streit mit "Zeit"

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Dokumentarfilmer Marc Wiese

(Foto: imago/Sven Simon)

Ein Artikel über den Filmemacher Marc Wiese rückte ihn in die Nähe der gefakten Doku "Lovemobil". Ein Gericht hat Passagen daraus nun untersagt.

Von Claudia Tieschky

Im Streit zwischen dem Filmemacher Marc Wiese und der Zeit hat das Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung erlassen. Demnach dürfen Zeit und Zeit Online Passagen aus einem Text über Wieses Dokumentarfilm "Die Unbeugsamen" nicht weiter verbreiten. In dem Beitrag mit dem Titel "Das ist, als würde ich ihm Koks geben" wurde Wieses Film in Zusammenhang mit der gefälschten Doku "Lovemobil" gebracht - er erwecke im Film mittels Voice-Over den falschen Eindruck, das Interview mit einem Killer auf den Philippinen selbst geführt zu haben.

Dem hatte nicht nur Wiese, sondern auch der für die Produktion zuständige SWR widersprochen: Das Voice-Over sei ein übliches Verfahren und suggeriere nicht, dass der Sprechende vor Ort gewesen sei. Ein weiteres Argument der Zeit dafür, dass Wiese diesen Eindruck erweckt habe, bezog sich auf ein Interview, das der Filmemacher der Plattform Vice zu seinem Film gegeben hatte. Dort schien er zu berichten, wie er vor dem Interview mit dem Killer gewarnt worden sei.

Wiese hatte dazu erklärt, die Passage sei von Vice durch einen Schnittfehler aus dem Zusammenhang gerissen worden. In Wirklichkeit habe er über Dreharbeiten in Uganda gesprochen, Vice habe den Fehler eingeräumt und das Interview offline genommen. Wiese legte E-Mails mit Vice sowie eine eidesstattliche Versicherung seines Anwalts vor.

Das Landgericht Berlin urteilte nur, es handle sich um ein Falschzitat, das in der Zeit-Berichterstattung übernommen worden sei, und untersagte die entsprechenden Passagen. Wiese müsse sie nicht hinnehmen. Durch die Art, wie der Zeit-Text die falsche Interviewpassage kontextualisiere, zwinge sie dem Leser "die Schlussfolgerung auf, der Antragsteller müsse gelogen haben". Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt. Die Zeit wollte sich am Donnerstagnachmittag auf Anfrage nicht äußern, die Entscheidung des Landgerichts liege dort noch nicht vor.

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