Rechtsstreit:Jan Böhmermann droht mit Klage gegen Angela Merkel

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Jan Böhmermann darf laut einer Gerichtsentscheidung nur noch Teile seines "Schmähgedichts" wiederholen. (Foto: picture alliance / dpa)
  • Laut eines Schreibens seines Anwalts erwägt Jan Böhmermann eine Klage gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel.
  • Mit ihrem Kommentar, Böhmermanns "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Erdogan sei "bewusst verletzend" gewesen, habe sie in die Gewaltenteilung eingegriffen.

Die Auseinandersetzung um das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann geht weiter: Der ZDF-Satiriker will Bundeskanzlerin Angela Merkel einem Bericht des Berliner Tagesspiegels zufolge verklagen, sollte sie ihre öffentliche Bewertung seines umstrittenen Werkes nicht zurücknehmen.

In einem Schreiben seines Rechtsanwaltes Christian Schertz werfe Böhmermann Merkel vor, sie habe mit ihrer Kritik an seinem Auftritt eine juristische Bewertung des Werkes vorgenommen, "die einer Vorverurteilung gleichkommt", schreibt der Tagesspiegel.

Der Satiriker hatte unter dem Titel "Schmähkritik" in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" am 31. März 2016 teils wüste Beschimpfungen gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vorgetragen, ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.

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"Erhebliche Folgen ausgelöst"

Bundeskanzlerin Merkel hatte die Satire unmittelbar nach der Sendung als "bewusst verletzend" bezeichnet. Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei, argumentiert laut Tagesspiegel nun der Anwalt Böhmermanns. In dem Schreiben halte Schertz Merkel vor, sie habe den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Die Kanzlerin habe sich als "höchste Vertreterin der Exekutive" zu dieser Rechtsfrage öffentlich geäußert" und damit erhebliche Folgen ausgelöst.

Schertz fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten.

Schon Mitte Juli war bekanntgeworden, dass die juristische Auseinandersetzung um das Gedicht andauert. Erdoğans Kölner Anwalt Mustafa Kaplan hat demnach Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg eingelegt, das Böhmermanns Gedicht in weiten Teilen, aber nicht komplett verboten hatte. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte bereits im März Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht hatte dem ZDF-Satiriker im Februar untersagt, weite Teile des Gedichtes zu wiederholen. Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen. Die strittigen Passagen berührten das allgemeine Persönlichkeitsrecht Erdoğans im Kernbereich, hieß es zur Begründung.

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