RBB:"Hohe Gehaltsansprüche"

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Der RBB hat sich der Geschäftsleitung aus der Ära Schlesinger entledigt. Am Arbeitsgericht Berlin laufen mehrere Prozesse. (Foto: IMAGO/Schöning)

Der RBB hat die oberste Führungsebene der Ex-Intendantin Schlesinger vor die Tür gesetzt. Die Betroffenen wehren sich.

Von Anna Ernst

Nach dem Skandal um die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger hat der RBB in den vergangenen Monaten seine gesamte oberste Führungsebene vor die Tür gesetzt. Vier ehemaligen Führungskräften des Senders wurde fristlos gekündigt - sie wehren sich nun vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen die Entlassung. Betroffen sind die ehemalige Leiterin der Intendanz, Verena Formen-Mohr, die Juristische Direktorin Susann Lange, der Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein und - dieser Fall kam zuletzt neu hinzu - der ehemalige Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter, der unmittelbar nach Schlesingers Freistellung auch kurze Zeit die Intendanz kommissarisch übernommen hatte.

Anfang Februar hatte der RBB seine Belegschaft im Intranet informiert, dass mit Brandstäter und Augenstein auch die letzten verbliebenen Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung gehen mussten. Die neue Interims-Intendantin Katrin Vernau kommentierte die Entscheidung mit den Worten: "Das ist eine Zäsur und wird uns beim Neuanfang im RBB helfen." Weshalb genau ihnen fristlos gekündigt worden war, dazu machten Vernau und der Sender keine Angaben.

Die Einigung sei schwieriger, "weil es auch um hohe Gehaltsansprüche geht"

Vor dem Arbeitsgericht ziehen sich nun die Rechtsstreitigkeiten. Üblicherweise werden in diesen Verfahren Gütetermine angesetzt, bei denen sich beide Seiten einigen können. Im Fall von Verena Formen-Mohr und Susann Lange sind diese Termine bereits verstrichen und brachten keine Ergebnisse. "Der RBB ist nicht vergleichsbereit", erklärte ein Anwalt im Januar anlässlich des Gütetermins von Susann Lange. Noch ist offen, ob der Sender im Fall von Christoph Augenstein im kommenden Monat einer Einigung zustimmt. Auch im jüngsten Fall von Brandstäter steht ein Gütetermin noch aus - er ist nach SZ-Informationen bislang noch nicht angesetzt.

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Alle vier Verfahren sind nicht nur aufgrund des hohen Interesses an der Aufarbeitung im RBB besonders. "Die gütliche Einigung ist in diesen Fällen schwieriger, weil es auch um hohe Gehaltsansprüche geht", sagt die Sprecherin des Arbeitsgerichts, Andrea Baer. Zu den Summen und Details der Fälle werden aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine weiteren Angaben gemacht. Gegebenenfalls aber könnten sie bei den öffentlichen Kammerterminen zur Sprache kommen.

Ein weiteres Mitglied der Geschäftsleitung aus der Ära Schlesinger wurde übrigens nicht entlassen und schied geräuschloser aus: Der ehemalige Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus hatte den Sender auf eigenen Wunsch verlassen und auf sein vertraglich zugesichertes Ruhegeld verzichtet. Wie Business Insider berichtete, soll er sich mit dem Sender auf eine Abfindung geeinigt haben, die etwas weniger als zwei seiner Jahresgehälter entspricht.

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