Presserecht:Black Box BND

  • Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Frage geäußert, ob die Presse einen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden hat.
  • Interessenverbände kritisierten den Beschluss, weil er keine Rechtsklarheit schaffe. Sie fordern eine gesetzliche Regelung.

Von Karoline Meta Beisel

Seit 2010 hatte ein Reporter der Bild-Zeitung mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) um die Frage gestritten, ob Landespressegesetze den Medien auch Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden einräumen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Frage zwar nicht beantwortet - eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nahm es nicht zur Entscheidung an -, sich aber trotzdem zur Sache geäußert.

Das Gericht ließ in der Begründung des Beschlusses, mit dem es den Bild-Mann zurückwies, zwar offen, ob die Landespressegesetze auch die Bundesbehörden verpflichten könnten oder ob vielleicht sogar die Verfassung selbst der Presse einen solchen Anspruch einräume.

Es sei nämlich auch egal, auf welche Grundlage man ein solches Recht stützen wolle: Am Ende würde solch ein Anspruch immer auf eine Abwägung hinauslaufen, wie sie auch die Landespressegesetze vorsehen, nämlich zwischen dem Auskunftsinteresse der Presse einerseits und Interessen des Bundes andererseits. Dass die Landespressegesetze in dieser Hinsicht der Verfassung genügten, hätte aber auch die Bild-Zeitung nicht in Zweifel gezogen, so das Gericht.

Das, was der Bild-Mann vom BND habe wissen wollen, sei aber überhaupt keine "Auskunft" im Sinne der Landespressegesetze gewesen. Vielmehr habe der Reporter Informationen verlangt, die der BND selbst gar nicht hatte. Würde ein solcher Informationsbeschaffungsanspruch zurückgewiesen, verletze das keine Grundrechte, so das Verfassungsgericht.

Interessenverbände kritisierten den Beschluss, weil er keine Rechtsklarheit schaffe. Sie forderten den Gesetzgeber auf, Auskunftsansprüche gegen den Bund nun auch gesetzlich zu regeln.

© SZ vom 14.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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