Rechtsstreit:Böhmermann unterliegt gegen Imker

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Jan Böhmermann in seinem natürlichen Habitat, dem Schreibtisch im Studio des "ZDF Magazin Royale". (Foto: Jens Koch/ZDF)

Im Rechtsstreit um eine Werbung mit seinem Namen und seinem Bild weist ein Gericht den Antrag von Jan Böhmermann zurück. Das Verfahren dürfte damit allerdings nicht enden.

Von Cornelius Pollmer

Das Urteil ist eindeutig: Am Donnerstag hat das Landgericht Dresden im Streit um die Werbung des sächsischen Imkers Rico Heinzig diesem recht gegeben - und den Antrag des Moderators Jan Böhmermann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dieser könne keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. Zwar stehe ihm dieses Recht am eigenen Bild grundsätzlich zu. Doch dürften, wie im streitgegenständlichen Fall, solche Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen unter gewissen Umständen veröffentlicht werden.

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