Das Urteil ist eindeutig: Am Donnerstag hat das Landgericht Dresden im Streit um die Werbung des sächsischen Imkers Rico Heinzig diesem recht gegeben - und den Antrag des Moderators Jan Böhmermann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dieser könne keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. Zwar stehe ihm dieses Recht am eigenen Bild grundsätzlich zu. Doch dürften, wie im streitgegenständlichen Fall, solche Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen unter gewissen Umständen veröffentlicht werden.
Rechtsstreit:Böhmermann unterliegt gegen Imker
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Im Rechtsstreit um eine Werbung mit seinem Namen und seinem Bild weist ein Gericht den Antrag von Jan Böhmermann zurück. Das Verfahren dürfte damit allerdings nicht enden.
Jan Böhmermann verklagt Imker:Die Wabe der Gerechtigkeit
Am Landgericht Dresden streitet der Imker Rico Heinzig mit dem Satiriker Jan Böhmermann. Es geht um ein paar Gläser Honig - und ziemlich interessante Fragen des Medienrechts.
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