Ex-Formel-1-Boss:Straßburg prüft Mosleys Sexvideo-Klage

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit Max Mosleys Skandalvideo-Fall. Der Anwalt des Ex-Formel-1-Chefs fordert ein strengeres Presserecht.

Im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Anhörung in der Affäre um ein Sexvideo des früheren Motorsportbosses Max Mosley begonnen. Dominic Crossley, ein Anwalt des 70-Jährigen, verlangte einen größeren Schutz der Privatsphäre, der eine Verschärfung des Presserechts bedeuten würde.

Max Mosley (links), der ehemalige Präsident der "Federation Internationale de l'Automobile" (kurz: FIA), und seine Rechtsanwälte in Straßburg. (Foto: dpa)

Crossley forderte, britische Medien sollten dazu verpflichtet werden, vor der Veröffentlichung skandalträchtiger Artikel die Betroffenen zu informieren - damit diese mit einer einstweiligen Verfügung reagieren und eine Publikation verhindern könnten.

Mosley erschien selbst zur Anhörung. Er wirft der britischen Regierung vor, sein Privatleben nicht vor der Regenbogenpresse geschützt zu haben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Video der Internetseite des Boulevard-Blatts News of the World, das Mosley bei Sadomaso-Spielen mit Prostituierten zeigte. Der Titel des Berichts lautete: "Formel-Eins-Boss feiert kranke Nazi-Party mit fünf Prostituierten."

Über die Fotos in der Boulevardzeitung im März 2008 wurde Mosley am Tag ihrer Veröffentlichung von Bekannten informiert. Sein Anwalt verwies darauf, dass die Medien in den meisten Fällen die Betroffenen durchaus vorher freiwillig informierten - das dürfe man jedoch nicht den Medien selbst überlassen, es sei eher Sache eines Richters.

Die Londoner Regierung wies diese Forderung zurück. Das britische Recht sehe für derartige Fälle Schmerzensgeldzahlungen vor, dies sei ausreichend und erfordere keine neuen Gesetze, sagte der Regierungsvertreter James Eadie.

Mosley wehrte sich vor allem gegen den Nazi-Vergleich. Sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung des Videos wurde abgewiesen. Er setzte sich aber in einem Zivilprozess erfolgreich gegen die Berichterstattung der britischen Boulevardpresse zur Wehr. Die Richter bestätigten, dass der von einigen Medien nach der Party mit fünf Prostituierten hergestellte Nazi-Hintergrund pure Erfindung ist.

Ein Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet. Mosley zeigte sich über den Verlauf der Verhandlungen zufrieden. Das Ergebnis könnte auch Folgen für das Medienrecht in anderen Ländern Europas haben.

© sueddeutsche.de/afp/dpa/tiq - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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