Fehlende Akkreditierung:Einreiseverbot für ARD-Reporter: Türkei führt "Sicherheitsgründe" an

Volker Schwenck berichtet für die ARD von Kairo aus, Syrien gehört zu seinem Berichtsgebiet. Er wollte Flüchtlinge im türkischen Grenzgebiet interviewen. (Foto: dpa)

Die türkische Regierung rechtfertigt die Abweisung von Volker Schwenck. Er habe sich nicht an Formalien gehalten.

Von Paul-Anton Krüger, Kairo

Die türkische Regierung hat das Einreiseverbot gegen den SWR-Korrespondenten Volker Schwenck mit "Sicherheitsgründen" gerechtfertigt. Vizepremier Numan Kurtulmuş sagte in Ankara, Schwenck habe keine Akkreditierung für die Türkei besessen. Diese müssten ausländische Journalisten bei der Generaldirektion für Presse und Information beantragen, um in der Türkei arbeiten zu können.

Schwenck leitete das ARD-Studio in Kairo, zu dessen Berichtsgebiet Syrien zählt. Die Türkei verwehrte ihm am Dienstag am Flughafen in Istanbul die Einreise. Schwenck wollte im Grenzgebiet zu Syrien Flüchtlinge interviewen. Er sagte, noch im Herbst 2015 und auch einige Male zuvor habe er unter denselben Bedingungen und mit Wissen der türkischen Behörden einreisen und mit syrischen Flüchtlingen in der Türkei arbeiten können.

Die ARD ist mit dem Studio Istanbul, das vom Bayerischen Rundfunk betrieben wird, in der Türkei registriert. Bislang hatte dies den Behörden offenkundig gereicht. Schwenck sagte, er hoffe, dass sich die Sache bald klären lasse und das Einreiseverbot nicht von Dauer sei.

Es sei für die Berichterstattung über Syrien unerlässlich, mit syrischen Flüchtlingen in der Türkei sprechen zu können. Diese stammten oft aus Gebieten, die für Journalisten nicht zugänglich seien, etwa jene, die von der Terrormiliz Islamischer Staat kontrolliert werden. Schwenck war von Mitarbeitern des deutschen Generalkonsulats Istanbul am Flughafen betreut worden und am Abend nach Kairo zurückgekehrt.

© SZ vom 21.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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