Presserat:Rüge für vermeintliches Interview mit Michael Schumacher

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"Michael Schumacher: Das erste Interview!": So bewarb "Die Aktuelle" auf dem Cover vom 15. April eine Handvoll KI-generierter Antworten. (Foto: Die Aktuelle)

Das Regenbogenblatt "Die Aktuelle" war im April weltweit in die Schlagzeilen geraten. Es hatte Lesern eine "Welt-Sensation" versprochen und sie in die Irre geführt.

Von Anna Ernst

Insgesamt 22 Rügen hat der Deutsche Presserat in dieser Woche ausgesprochen. Nicht nur Holger Friedrich, der Verleger der Berliner Zeitung , ist davon betroffen. Auch ein weiterer Fall, der nun gerügt wird, fand medial große Aufmerksamkeit. Im April berichteten sogar Medien in den USA und Japan über ein deutsches Regenbogenblättchen. Die Aktuelle, einer der zahlreichen bunten Titel der Funke Mediengruppe, hatte in der Ausgabe vom 15. April mit dem ehemaligen Rennfahrer Michael Schumacher auf dem Cover geworben und nicht weniger als eine "Welt-Sensation!" versprochen. Seit seinem schweren Skiunfall vor zehn Jahren lebt Schumacher sehr zurückgezogen, wenig ist über seinen Gesundheitszustand bekannt. "Michael Schumacher: Das erste Interview!", lautete die Schlagzeile in gelben Lettern. Unterzeile: "++ Es klingt täuschend echt ++ Was dahintersteckt ++ die aktuelle ging auf Spurensuche". Ein Funke-Sprecher fand später klarere Worte für diese vermeintliche Sensation: "(...) zwei Journalist*innen haben ein KI-Tool mit Fragen gefüttert."

Im Heft fanden Leserinnen und Leser einen Fließtext, der gleich im ersten Absatz erneut ein "unglaubliches" Interview versprach, "mit Antworten von ihm!", auf "die brennendsten Fragen, die sich die ganze Welt schon so lange stellt". Nämlich: wie es ihm geht, ob er die Karrieren seiner Kinder verfolgt und ob er in der Zukunft wieder öffentlich auftreten will. Dass die Antworten allerdings von einer KI stammten und nicht von Michael Schumacher, erfuhren Leser erst im letzten Drittel des Textes.

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Der Presserat kommt nun ebenfalls zum Ergebnis, dass das angebliche Interview die Würde Michael Schumachers verletzte. Vor allem erkennt er einen Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex. Zur Begründung für die Rüge heißt es: "Diese schwere Irreführung der Leserschaft ist dazu geeignet, die Glaubwürdigkeit der Presse zu schädigen."

Schumachers Familie war in den vergangenen Jahren immer wieder gegen Veröffentlichungen vorgegangen, die das Persönlichkeitsrecht des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters verletzten. Auch gegen Die Aktuelle wollte sie juristisch vorgehen.

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