Der Freistaat Bayern setzt sich vor dem Kadi durch: Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Hitlers "Mein Kampf" verboten. Es gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt (Az: 7 O 1533/12). Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee "die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus "Mein Kampf" verboten", wie es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch hieß.

McGee, der seiner Wochenzeitung Zeitungszeugen Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, Auszüge aus dem Hitler-Buch nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft. Zeitungszeugen beleuchtet die Presselandschaft in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus. In jeder Ausgabe finden sich Nachdrucke von jeweils zwei bis vier Zeitungen aus der NS-Zeit, die thematisch geordnet sind.
Am Donnerstag sollen die Originalzitate nun unleserlich erscheinen - nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel überzogen. Das bayerische Finanzministerium hält die Urheberrechte an "Mein Kampf" bis zum Jahr 2015.