Journalisten-Prozess:Australien: Spektakuläre Verhandlung gegen 18 Journalisten

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Eine andere Jury sollte vom Urteil gegen Pell nichts erfahren. (Foto: David Crosling/Reuters)

Sie sollen gegen die im Dezember 2018 verhängte Nachrichtensperre im Fall von Kardinal George Pell verstoßen haben. Ihnen droht bis zu fünf Jahren Haft.

Von Jan Bielicki

In normalen Zeiten hätte es ein illustres Stelldichein der australischen Medienbranche sein können. Die Chefredakteure fast aller großen Zeitungen des Landes wären da gewesen, bekannte Kommentatoren aus Funk und Fernsehen, führende Vertreter der großen Verlagshäuser, zusammengebracht freilich aus einem für sie eher unerfreulichen Anlass: Ihnen wird der Prozess gemacht.

In normalen Zeiten hätten sie sich Schulter an Schulter auf die Anklagebänke eines Gerichtssaals im Neorenaissance-Bau des Obersten Gerichts des Bundesstaats Victoria gedrängt. Aber Melbourne erwacht nur langsam aus einem strengen Anti-Covid-Lockdown, und so findet Australiens bisher spektakulärster Medienprozess dieses Jahrhunderts ganz unspektakulär als Videokonferenz via Zoom statt - mit nur sieben Teilnehmern: dem Richter, zwei Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft und vier Verteidigern, zugeschaltet aus gediegen ausgestatteten Kanzleiräumen in Bestlage.

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Seit Montag verhandeln sie darüber, ob zwölf Medienunternehmen, die fast alle zu den beiden Branchenführern gehören, der News Corp des gebürtigen Australiers Rupert Murdoch oder dessen Konkurrenten Nine, hohe Geldstrafen zahlen - und ob 18 prominente Journalisten gar ins Gefängnis gehen müssen. Der schwere Vorwurf gegen sie: Missachtung des Gerichts.

Es geht um Berichte, in denen Zeitungen und Webseiten an einem Donnerstag im Dezember 2018 in großer Aufmachung ihre Leser darüber informierten, dass es da etwas gebe, worüber sie nicht informieren dürften.

"Zensiert", schrieb Melbournes Boulevardzeitung Herald Sun damals in übergroßen Lettern auf seine tiefschwarz gehaltene Titelseite. Das Schwesterblatt Daily Telegraph aus Sydney titelte: "Ein schreckliches Verbrechen. Die Person ist schuldig. Sie haben die Geschichte womöglich schon online gelesen. Aber wir können sie nicht veröffentlichen. Aber vertrauen Sie uns... Es ist die größte Geschichte der Nation." Auch die seriösen Tageszeitungen The Age, der Sydney Morning Herald und die Australian Financial Review berichteten an prominenter Stelle, eine "hochprofilierte Figur" sei eines "ernsten Verbrechens" schuldig gesprochen worden.

Das war nicht gelogen. Zwei Tage zuvor hatte eine Jury in Victorias Bezirksgericht Kardinal George Pell für schuldig befunden, in den Neunzigerjahren als Erzbischof zwei damals 13-jährige Chorknaben sexuell missbraucht zu haben. Der Fall erregte weltweit Aufsehen, schließlich war Pell, inzwischen als Kurienkardinal zur Nummer drei in der Hierarchie des Vatikans aufgestiegen, der ranghöchste Kleriker, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Nur Australiens Medien durften nichts darüber berichten.

Denn der Richter Peter Kidd hatte zu Beginn des Prozesses gegen Pell eine landesweite Nachrichtensperre verhängt. Danach durften Journalisten zwar das Verfahren im Gerichtssaal verfolgen, aber bis lange nach Prozessende über keinen Muckser berichten, der darin geschah: nichts über den prominenten Angeklagten, nichts über die Vorwürfe gegen ihn, nichts zum Ausgang des Verfahrens. Die richterliche Anweisung umfasste sogar das Verbot, zu erwähnen, dass es das Verbot überhaupt gab.

Möglich macht solche Maulkorb-Erlasse ein in Victoria besonders drakonisches Gesetz, das die Unvoreingenommenheit der Jurys zu schützen vorgibt. Im Fall Pell sollten die Juroren eines zweiten Prozesses zu Anschuldigungen, der Kleriker habe einst in seiner Heimatstadt Ballarat Jungen im örtlichen Schwimmbad an und in die Badehose gefasst, nichts vom Ausgang des ersten Verfahrens erfahren. Nur so, so die Logik der Nachrichtensperre, könnten sie unvoreingenommen urteilen.

Natürlich ist das in Zeiten des Internets unmöglich. Kaum war der Schuldspruch der Juroren gegen Pell gefällt, schwirrte das Netz. Medien aus aller Welt berichteten davon. Und während sich die Süddeutsche Zeitung und die New York Times zum Schutz ihrer örtlichen Korrespondenten auf Berichte in ihren gedruckten und in Australien nicht verfügbaren Ausgaben beschränkten, sandte die Washington Post sogar Push-Meldungen auf die Handys ihrer australischen Abonnenten. Auf Google war "George Pell" am Tag nach dem Schuldspruch der landesweit meistgetippte Suchbegriff.

Das war die Situation, als sich Australiens Zeitungen zu ihrer konzertierten Aktion entschlossen. Richter Kidd war so wütend, dass er den Medienunternehmen das Protokoll einer kurzfristig anberaumten Sitzung zusandte. Darin fragte er die Generalstaatsanwältin nach der Höchststrafe für einen solchen "ungeheuerlichen und flagranten" Bruch seiner Verbotsverfügung. Die Antwort: "Ich denke, es sind etwa fünf Jahre." "Fünf Jahre", stimmte Kidd zu. Die Staatsanwälte ermittelten daraufhin gegen etwa 100 Journalisten - angeklagt sind zwei Jahre später achtzehn. Obwohl in ihren Medien weder Pells Name noch andere Details aus dem Prozess auftauchen, wirft Staatsanwältin Lisa De Ferrari ihnen vor, die Leser und Hörer angestiftet zu haben, im weltweiten Netz nach verfügbaren Informationen zu suchen.

Kardinal George Pell, zunächst zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, lebt nun wieder als freier Mann in Rom. Das Oberste Bundesgericht hat das Urteil der unteren Instanzen aufgehoben, weil es nicht überzeugt war, dass Pells Schuld jenseits eines vernünftigen Zweifels bewiesen sei. Der zweite Missbrauchsprozess gegen ihn fand gar nicht statt, die Staatsanwaltschaft zog ihre Anklage zurück.

Und auch das Gesetz, das solche pauschalen Nachrichtensperren bei Gerichtsverfahren möglich macht, hat Victorias Labor-Staatsregierung längst geändert. Inzwischen müssen Richter solche Verfügungen ausführlich begründen.

Den angeklagten Journalist nützt das vorerst wenig. In zwei oder drei Wochen will Richter John Dixon sein Urteil über sie verkünden.

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