Tourismus:Mindestens eine Woche Urlaub? Inseln regeln Zugang

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Strandkörbe stehen an einem Strand. (Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Symbolbid)

Die ostfriesischen Inseln haben eine Sonderstellung - die bedeutet in der Corona-Krise für die wieder erwünschten Urlaubsgäste unterschiedliche Regeln. Während...

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Borkum (dpa/lni) - Die ostfriesischen Inseln haben eine Sonderstellung - die bedeutet in der Corona-Krise für die wieder erwünschten Urlaubsgäste unterschiedliche Regeln. Während im übrigen Niedersachsen seit Montag gilt, dass in Ferienwohnungen alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen, sieht die Landesverordnung für die Inseln einen Mindestmietdauer von einer Woche vor. Demnach dürfen nur Urlauber anreisen, die für einen Aufenthalt eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder einen Campingplatz gemietet haben - sowie deren Mitreisende aus ihrem und einem weiteren Hausstand.

Die Verordnung, die seit Montag gilt und mit Ablauf des 27. Mai außer Kraft tritt, wird auf Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge unterschiedlich ausgelegt. Auch, weil sie den Kommunen die Freiheit zugesteht, eigene Regeln für das Betreten der jeweiligen Insel aufzustellen. Ein Überblick:

BORKUM: Wer zum Urlaub machen nach Borkum reisen will, braucht eine Buchung für sieben Tage beziehungsweise sechs Nächte. „Stand jetzt, das ist ja eine sehr dynamische Entwicklung“, sagte der Vertreter des Bürgermeisters, Frank Pahl, am Dienstagmittag. Ordnungsamt und Polizei auf der Insel stimmen sich aktuell wegen Kontrollen ab. Zwingend eine Woche auf der Insel aufhalten müssen sich Gäste allerdings nicht. „Stellen Sie sich vor, Sie haben für eine Woche gebucht und müssen dann auf einmal die Insel verlassen. Das kann man Ihnen ja schlecht verweigern“, so Pahl.

JUIST: Auf Juist sind Kontrollen ankommender Gäste geplant, sie müssen eine Buchung für mindestens sieben Tage (sechs Übernachtungen) vorweisen können. „Das ist kein Zwangsaufenthalt“, erklärte Bürgermeister Tjark Goerges (parteilos). „Das Ziel ist es, das Rotationsgeschehen gering zu halten.“ Auch wenn die Gäste früher abreisten, könnte so nur alle sieben Tage eine Unterkunft an neue Gäste vermietet werden. Er schätzt, dass mehr als drei Viertel der Urlauber auf Juist ohnehin eine Woche oder länger bleiben.

Für die Fähren nach JUIST, NORDERNEY und BALTRUM hat der Landkreis Aurich eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist aktuell nur eine Auslastung von 50 Prozent erlaubt. Passagiere müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

NORDERNEY: Norderneys Bürgermeister Frank Ulrichs (parteilos) spricht von einem Mindestaufenthalt. Eine Unterschreitung von sieben Tagen (sechs Übernachtungen) für Feriengäste ist demnach nicht zulässig. Verstöße gegen die Landesverordnung und die ergänzenden Bestimmungen der Kommune können mit Bußgeld oder mit Strafe geahndet werden, wie die Stadt auf ihrer Webseite schreibt. „Aufgrund des epidemiologisch nicht unbedenklichen Wochenend- und Kurzzeittourismus, der üblicherweise in dieser Zeit stattfindet sowie der im Zweifel notwendigen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, macht diese Regelung auch Sinn“, so Ulrichs.

BALTRUM: Bürgermeister Berthold Tuitjer (parteilos) greift die Regel für den Tourismus auf dem Festland auf. Dort gilt eine sogenannte Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen für Ferienwohnungen. Das bedeutet, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen. Möglich sind aber kürzere Belegungen. Wenn ein Gast zum Beispiel nur vier Tage bleibt, müsste die Unterkunft dann noch drei Tage leer stehen und dürfte am achten Tage neu belegt werden. „Sinn und Zweck ist es, dass es nicht so viel Wechsel gibt. Das ist auch gewährleistet, wenn in sieben Tagen nur ein neuer Kunde kommen darf.“

LANGEOOG: Auch Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) setzt auf die Wiederbelegungsfrist: „Worum es geht, ist ja, dass die Fluktuation eingeschränkt wird. Wenn jetzt jemand drei Tage auf der Insel verbleibt, muss danach die Ferienwohnung vier Tage leer bleiben.“ Dass nur Berechtigte auf die Insel kommen, werde an den Fähren kontrolliert. Erst- und Zweitwohnungsbesitzer müssten sich ausweisen, bei Familienbesuchen die Verwandtschaften nachgewiesen werden. Mieter von Ferienwohnungen müssten die Buchungsbestätigung vorlegen.

Bei Gästen wie auch den Verantwortlichen auf der Insel habe nach Veröffentlichung der Verordnung Unsicherheit über die Auslegung geherrscht. „Für die Gäste ist es auch schwer zu verstehen, dass für uns manchmal die gleichen Regeln gelten wie am Festland. Das heißt, ich kann nicht in die Ferienwohnung mit Personen aus drei verschiedenen Haushalten“, so Horn.

SPIEKEROOG: Hier gilt ein Mindestaufenthalt, wie Bürgermeister Matthias Piszczan (CDU) sagte. Und zwar für sieben Nächte. An den Fähren soll kontrolliert werden.

WANGEROOGE: Es gelte tatsächlich ein Mindestaufenthalt der Gäste von sieben Tagen (sechs Übernachtungen). Das schreibt die Kurverwaltung auf ihrer Webseite. Mieter von Ferienwohnungen für eine Woche benötigten keine Zugangsberechtigung, die Berechtigung werde zwischen Vermieter und Gemeinde geregelt. Eine Kontrolle erfolgt demnach bei der An- und Abreise.

WIE IST DER AUSBLICK AUF DIE SAISON?

Die Inseln gehen von einer guten Auslastung sowohl über Pfingsten wie auch im Sommer aus, wie die Touristikgesellschaft Ostfriesische Inseln mitteilte. Vereinzelt seien noch freie Unterkünfte vorhanden. Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sollen in Niedersachsen nach dem Stufenplan der Landesregierung ab dem 25. Mai mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent wieder Urlaubsgäste begrüßen dürfen. Dauercampen und die Nutzung von Zweitwohnungen ist schon länger wieder erlaubt.

Tagestourismus könnten die einzelnen Inseln der Verordnung zufolge nun auch erlauben, wie eine Regierungssprecherin erklärte. Für Langeoogs Bürgermeisterin ist das aber wegen des schnellen Gästewechsels - und weil sich Infektionswege schwer nachvollziehen lassen - zunächst nicht denkbar. „Und wenn man nur 50 Prozent der Gastronomie offen hat mit Abstandsregeln, wie sollen wir denn am Ende 13 000 Menschen auf einmal versorgen?“, fragte Horn. So viele hielten sich normalerweise in der Hochsaison am Tag auf der Insel auf. Auch die anderen Inseln, so Horn, hätten nicht vor, Tagestourismus so schnell zuzulassen.

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