Tiere - Lübtheen:Jäger erstattet nach Abschuss eines Wolfs Selbstanzeige

Brandenburg
Ein Jäger steht mit Gewehr auf einem Hochsitz. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Schwerin/Lübtheen (dpa/mv) - Bei einer Jagd in der Region Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ist ein Wolf erlegt worden. Wie das zuständige Agrar- und Umweltministerium in Schwerin am Montag mitteilte, hat der Jäger den Abschuss vom Samstag bei den zuständigen Behörden gemeldet und Selbstanzeige erstattet. Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt und darf nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung geschossen werden. Daher nahm die Polizei laut Ministerium Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz auf.

Das Tier soll nach Angaben des Jägers schwer krank gewesen sein. Der Kadaver werde nun im Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin näher untersucht, hieß es weiter. Dorthin sei auch ein weiterer Wolf gebracht worden, der südlich von Pasewalk (Kreis Vorpommern-Greifswald) vermutlich nach der Kollision mit einem Zug verendet war.

Seit Ende September laufen bereits strafrechtliche Ermittlungen wegen der Tötung von drei Wölfen. Eines dieser Tiere war bei Plöwen in Vorpommern und zwei weitere kurz darauf an der Elbe bei Boizenburg (Kreis Ludwigslust-Parchim) gefunden worden. Laut Ministerium wiesen alle drei Wölfe Schussverletzungen auf. Unklar war bislang, woher die Tiere kamen.

Seit der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland Mitte der 1990er Jahre haben sich die Tiere auch in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr ausgebreitet. Fachleute beziffern die Zahl der im Nordosten ansässigen Rudel derzeit auf 14. Dazu kommen ein Paar sowie fünf Einzelgänger.

Für Schlagzeilen sorgen immer wieder Angriffe auf Nutztiere. Nach Erhebungen des Ministeriums wurden in diesem Jahr bei knapp 50 Attacken etwa 190 Schafe, Jungrinder, Damhirsche in Gehegen und andere Nutztiere von Wölfen getötet oder schwer verletzt. Wegen dieser Vorfälle fordern Landwirte und teilweise auch Politiker, den EU-weit streng geschützten Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Damit soll ermöglicht werden, die Bestände durch gezielte Bejagung zu begrenzen.

© dpa-infocom, dpa:211220-99-456706/2

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