Wiesbaden:Prüfung: 14 000 Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung

Gestelltes Bild zum Thema häusliche Gewalt. Schatten sollen symbolisieren, wie ein Kind versucht, sich vor der Gewalt eines Erwachsenen zu schützen. (Foto: Maurizio Gambarini/dpa/Archivbild)

Wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung haben hessische Behörden im vergangenen Jahr in 14 078 Fällen eine offizielle Einschätzung abgegeben. Bei einem...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung haben hessische Behörden im vergangenen Jahr in 14 078 Fällen eine offizielle Einschätzung abgegeben. Bei einem Drittel habe sich der Verdacht bestätigt, teilte das Statistische Landesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Demnach ergab sich bei 19 Prozent eine „akute“ und in 15 Prozent eine „latente“ Kindeswohlgefährdung. „Vernachlässigung war mit einem Anteil von 49 Prozent die am häufigsten festgestellte Gefährdung“, teilten die Statistiker mit. Unter den betroffenen Kindern und Jugendlichen waren demnach 44 Prozent unter sieben Jahre alt.

Im vergangenen Jahr waren der Statistik zufolge etwas weniger Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nötig: Hessische Jugendämter nahmen demnach in rund 4100 Fällen Minderjährige vorläufig in Obhut - zwei Prozent weniger als 2018. Die Hauptgründe für eine Inobhutnahme waren demnach Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (39 Prozent) sowie unbegleitete Einreisen von Minderjährigen aus dem Ausland (21 Prozent). Etwas mehr als die Hälfte der Betroffenen waren 14 Jahre oder älter.

Im Jahr 2019 ordneten hessische Familiengerichte außerdem mehr als 1000 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts an, gut ein Prozent mehr als im Jahr zuvor.

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