Wiesbaden:Jugendämter nehmen 2018 rund 4180 Minderjährige in Obhut

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessische Jugendämter haben im vergangenen Jahr rund 4180 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Zu den Hauptgründen zählten die Überforderung der Eltern und die unbegleitete Einreise aus dem Ausland, wie das Statistische Landesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Gesamtzahl aller vorläufigen und regulären Inobhutnahmen um rund sieben Prozent zurück. Dies lag unter anderem daran, dass 2018 mit rund 1150 Fällen deutlich weniger unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hessen vorläufig in Obhut genommen wurden als noch ein Jahr zuvor (minus 29 Prozent).

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessische Jugendämter haben im vergangenen Jahr rund 4180 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Zu den Hauptgründen zählten die Überforderung der Eltern und die unbegleitete Einreise aus dem Ausland, wie das Statistische Landesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Gesamtzahl aller vorläufigen und regulären Inobhutnahmen um rund sieben Prozent zurück. Dies lag unter anderem daran, dass 2018 mit rund 1150 Fällen deutlich weniger unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hessen vorläufig in Obhut genommen wurden als noch ein Jahr zuvor (minus 29 Prozent).

Eine Überforderung der Eltern wurde 2018 gut 1480 mal als Grund genannt, ein Kind oder einen Jugendlichen aus der Familie oder der Pflegefamilie zu nehmen. Dieser Wert stieg laut Landesamt im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent. In etwa 620 Fällen führten 2018 Anzeichen für Misshandlungen dazu, dass Minderjährige in Obhut genommen wurden - 2017 war dieser Grund nur rund 490 Mal genannt worden. Zu den weiteren möglichen Gründen für eine Inobhutnahme zählen Beziehungsprobleme oder Vernachlässigung.

Wegen des Verdachts auf Gefährdung des Kindeswohls haben hessische Behörden 2018 knapp 12 500 Mal eine offizielle Einschätzung abgegeben. Wie das Landesamt mitteilte, waren dies 16 Prozent mehr als 2017. Bei 19 Prozent (2373 Fälle) stellte die Behörde eine akute und bei 14 Prozent (1724 Fälle) eine latente Gefährdung fest. Bei den übrigen 67 Prozent lag zwar keine Kindeswohlgefährdung vor, dennoch bestand bei gut der Hälfte dieser Fälle Hilfsbedarf.

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