Mainz:Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung: Neues Gesetz

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Mainz (dpa/lrs) - Die Unterstützung von Land und Kommunen für 37 000 Menschen mit Behinderungen wird auf eine neue Grundlage gestellt. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) stellte am Donnerstag in Mainz die Grundlinien einer Regelung vor, mit dem das Bundesteilhabegesetz in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf des Ministeriums wurde am Dienstag vom Kabinett gebilligt, nun muss der Landtag noch darüber beraten und das Gesetz verabschieden.

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Mainz (dpa/lrs) - Die Unterstützung von Land und Kommunen für 37 000 Menschen mit Behinderungen wird auf eine neue Grundlage gestellt. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) stellte am Donnerstag in Mainz die Grundlinien einer Regelung vor, mit dem das Bundesteilhabegesetz in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf des Ministeriums wurde am Dienstag vom Kabinett gebilligt, nun muss der Landtag noch darüber beraten und das Gesetz verabschieden.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig das Land als Träger der Eingliederungshilfe für die Erwachsenen zuständig ist, Landkreise und kreisfreie Städte werden Träger der Hilfen für Kinder und Jugendliche. „Wir wollen für die Eltern Hilfe aus einer Hand und wir machen ganz im Sinne der Inklusion keinen Unterschied, ob es sich um ein Kind mit oder ohne Behinderung handelt“, sagte die Ministerin.

Bislang war das Land Träger bei den stationären Wohnformen, die Kommunen waren für ambulante Hilfen zuständig. Der Grundsatz der gleichmäßigen Aufteilung der Kosten auf Land und Kommunen soll nach Angaben der Ministerin bestehen bleiben. Diese beliefen sich 2016 auf insgesamt 867,7 Millionen Euro.

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in eigenes Leistungsrecht überführt. Dies zeigt sich etwa in der Anhebung von Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Anspruch auf Eingliederungshilfe. Das Gesetz ermögliche einen ganz zentralen Schritt „von der Fürsorge hin zur Teilhabe, zur Selbstbestimmung“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Wir wollen, dass die Menschen selbstbestimmt und teilhabeorientiert leben können, egal in welchem Teil des Landes.“

Als erstes Bundesland will Rheinland-Pfalz auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, ein anlassloses Prüfrecht für den gesamten Bereich der Eingliederungshilfe zu verankern. Das Landesamt für Soziales hat alle 36 Behindertenwerkstätten verklagt, weil es den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen auch ohne konkreten Anlass überprüfen will. Die Träger der Werkstätten haben betont, dass sie grundsätzlich bereit sind, ihre Mittelverwendung prüfen zu lassen. Dabei müssten aber die gesetzlichen Grundlagen und die zu prüfenden Bereiche eindeutig geklärt sein. Der Landesrechnungshof hatte 2015 kritisiert, dass die Kosten der Werkstätten von 1985 bis 2011 um fast das Sechsfache gestiegen sind.

Bätzing-Lichtenthäler begrüßte, dass das Programm „Budget für Arbeit“ nach rheinland-pfälzischem Vorbild mit dem Bundesteilhabegesetz nun in ganz Deutschland umgesetzt werde. Hierbei übernehmen das Land und die Kommunen bis zu 70 Prozent der Lohnkosten, wenn Beschäftigte aus einer Werkstatt für Behinderte übernommen werden. Bei rund 15 000 Menschen in Behindertenwerkstätten gelang dies in Rheinland-Pfalz für rund 400 Menschen.

Die neue Bundesregelung bedeutet allerdings, dass Arbeitgeber etwas geringere Zuschüssen erhalten als bisher. Für die Bezieher in Rheinland-Pfalz ist ein Bestandsschutz geplant, damit es nicht zu einer Verschlechterung kommt. Für alle neuen Teilnehmer im Programm gilt dann ab 1. April die bundesweite Regelung. Das Sozialministerium plant eine Überprüfung bis Ende 2021, um mögliche negative Folgen für den Erfolg des Programms zu erfassen. „Ich gehe nicht davon aus, dass es infolge der neuen Regelung zu Veränderungen kommt“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

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