Mainz:Land will Zuständigkeit bei Behindertenhilfen aufteilen

Mainz (dpa/lrs) - Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sollen die Hilfen für Minderjährige und für Erwachsene in Rheinland-Pfalz unterschiedliche Träger bekommen. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein, wie Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettsitzung mitteilte. Für Volljährige mit Behinderungen soll das Land zuständig sein. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen aber wie bisher bei konkreten Aufgaben mit herangezogen werden. Die Landesregierung plant nach eingehender Diskussion, dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

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Mainz (dpa/lrs) - Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sollen die Hilfen für Minderjährige und für Erwachsene in Rheinland-Pfalz unterschiedliche Träger bekommen. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein, wie Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettsitzung mitteilte. Für Volljährige mit Behinderungen soll das Land zuständig sein. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen aber wie bisher bei konkreten Aufgaben mit herangezogen werden. Die Landesregierung plant nach eingehender Diskussion, dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Hingegen setzen sich die Wohlfahrtsverbände wie Diakonie, Caritas und Paritätischer Wohlfahrtsverband dafür ein, dass die Eingliederungshilfen aus einer Hand geleistet werden. „Im Bundesteilhabegesetz ist definiert, dass einheitliche Lebensverhältnisse geschaffen werden sollen“, erklärte der Vorsitzende der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, Hans-Jürgen Eberhardt. „Dies kann aus unserer Sicht am besten gelingen, wenn das Land die Zuständigkeit für alle Menschen mit Behinderung übernimmt.“ Liga und Ministerrat kamen am Mittwoch zu einem gemeinsamen Gespräch zusammen.

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