Mainz:Kostenbeiträge früherer Heimkinder: Ministerium für Verzicht

Mainz (dpa/lrs) - Ehemalige Heim- und Pflegekinder sollten nach Auffassung des rheinland-pfälzischen Jugendministeriums nicht für die Kosten ihrer früheren Unterbringung belangt werden. Das Ministerium werde sich "engagiert dafür einsetzen, die Kostenbeiträge für die Heim- und Pflegekinder bis zu einem kompletten Verzicht herabzusetzen", sagte ein Sprecher am Dienstag in Mainz. In der laufenden Reform des Gesetzes zur Kinder- und Jugendhilfe ist geplant, den Kostenbeitrag von derzeit 75 Prozent des Einkommens auf 50 Prozent zu verringern.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Ehemalige Heim- und Pflegekinder sollten nach Auffassung des rheinland-pfälzischen Jugendministeriums nicht für die Kosten ihrer früheren Unterbringung belangt werden. Das Ministerium werde sich „engagiert dafür einsetzen, die Kostenbeiträge für die Heim- und Pflegekinder bis zu einem kompletten Verzicht herabzusetzen“, sagte ein Sprecher am Dienstag in Mainz. In der laufenden Reform des Gesetzes zur Kinder- und Jugendhilfe ist geplant, den Kostenbeitrag von derzeit 75 Prozent des Einkommens auf 50 Prozent zu verringern.

Die rheinland-pfälzische Stellungnahme zu dem „Starke-Familien-Gesetz“ sei in die allgemeine Position des Bundesrats zu dem inzwischen beschlossenen Gesetz eingegangen, erklärte der Sprecher. „Damit wurde die von uns angestrebte Absenkung der Kostenerstattung für Heim- und Pflegekinder politisch noch einmal verstärkt.“

Die derzeitige Regelung sei aus Sicht der Landesregierung nicht sinnvoll, erklärte Jugendministerin Anne Spiegel (Grüne), in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (Grüne). Die Kostenerstattung nach Vollendung des 18. Lebensjahres verhindere die Eigenständigkeit der Betroffenen, die ohnehin meist „schwierige biografische Erlebnisse zu bewältigen“ hätten. „Anstelle einer Erziehung zur Eigenverantwortung - auch in finanzieller Hinsicht - werden Möglichkeitsräume eingeschränkt“.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: