Soziales - Magdeburg:Kinderleid in der Psychiatrie: Frist für Hilfe verlängert

Deutschland
Petra Grimm-Benne (SPD), Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt. Foto: Ronny Hartmann/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Magdeburg (dpa/sa) - Betroffene, die als Kind in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid erfahren haben und bis heute an den Folgewirkungen leiden, können weiter auf Hilfe setzen. Sie haben für Anträge bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe nach einer Fristverlängerung nun Zeit bis zum 30. Juni 2021, wie das Sozialministerium am Montag in Magdeburg mitteilte. Sachsen-Anhalt stimme der entsprechenden Verständigung von Bund, Ländern und Kirchen zu. Zuvor habe das Fristende 31.12.2020 gegolten.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärte, mit der Verlängerung der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle werde den Betroffenen der Rücken gestärkt. Sie können den Angaben zufolge seit Sommer 2017 eine Geldpauschale in Höhe von 9000 Euro oder eine einmalige Rentenersatzleistung von 3000 bis 5000 Euro erhalten. Anerkannt werden verschiedene Formen von Leid und Unrecht, beispielsweise Schläge, Freiheitsberaubung, verbale Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung bis hin zu Kinderarbeit und Missbrauch. Viele Betroffenen seien bis heute in ihrer Lebensführung beeinträchtigt.

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