Soziales - Greifswald:Urteil zur Kindertagespflege: Schwerin sieht sich bestätigt 

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Schwerin (dpa/mv) - Die Landeshauptstadt Schwerin sieht sich bei ihrer Berechnung der Tagespflegesätze für Tagesmütter und -väter durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald bestätigt. "Das Gericht folgt unserer Berechnungsweise für die Tagespflegsätze und hält sie für sachgerecht und nachvollziehbar", sagte der Leiter der Hauptverwaltung, Hartmut Wollenteit, am Mittwoch.

Zudem habe das OVG die Zuständigkeit klargestellt, die im Landesgesetz bislang anders geregelt ist als im Bundesgesetz. Nicht die Stadtvertretung sei für die Festlegung der Tagespflegesätze zuständig, sondern der Jugendhilfeausschuss. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Wolfgang Block, begrüßte es, dass das Gericht dem Ausschuss diese Kompetenzen zuweist.

Außerdem urteilte das OVG, dass nicht die Tagespflegepersonen die Elternbeiträge erheben müssen, sondern die Stadt Schwerin. Auch wenn das mit der Einführung der beitragsfreien Kita ab 2020 nur noch die Verpflegungskosten betreffen würde, sieht Wollenteit die Kommunen damit vor großen verwaltungstechnischen und auch finanziellen Problemen. Da das Urteil in dieser Frage nicht dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) entspricht, gebe es noch Klärungsbedarf auf Landesebene, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.

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