Soziales - Erfurt:Gemeinschaftsunterkünfte: Land stellt Verstöße fest

Erfurt (dpa/th) - In den Thüringer Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sind in den vergangenen Monaten immer wieder vereinzelt Mängel festgestellt worden. Grund dafür sind nach Angaben eines Sprechers des Thüringer Migrationsministeriums jedoch nicht immmer Fehler der zuständigen Behörden. So hätten beispielsweise in Einzelfällen Flüchtlingsfamilien darauf bestanden, gemeinsam in einem Raum untergebracht zu werden, wodurch die einzelnen Familienmitglieder weniger Platz als die mindestens vorgeschriebenen sechs Quadratmeter pro Person gehabt hätten.

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Erfurt (dpa/th) - In den Thüringer Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sind in den vergangenen Monaten immer wieder vereinzelt Mängel festgestellt worden. Grund dafür sind nach Angaben eines Sprechers des Thüringer Migrationsministeriums jedoch nicht immmer Fehler der zuständigen Behörden. So hätten beispielsweise in Einzelfällen Flüchtlingsfamilien darauf bestanden, gemeinsam in einem Raum untergebracht zu werden, wodurch die einzelnen Familienmitglieder weniger Platz als die mindestens vorgeschriebenen sechs Quadratmeter pro Person gehabt hätten.

Bei Kontrollen der Unterkünfte durch das Landesverwaltungsamt wurde zudem festgestellt, dass mancherorts Fluchtwege nicht ordnungsgemäß ausgeschildert waren. Auch Hygienemängel in den Wohn- und Sanitärbereichen von Einrichtungen wurden dokumentiert.

Der Thüringer Flüchtlingsrat hatte erst im Juli kritisiert, in einer Gemeinschaftsunterkunft in Gotha gebe es unhaltbare Zustände - unter anderem wegen Schimmel im Wohn- und Badbereich und nicht abschließbaren Duschräumen. Es sei erschreckend, dass es in Thüringen noch immer solche Gemeinschaftsunterkünfte gebe, wo solche Bedingungen doch seit Langem gegen die geltende Landesverordnung verstießen, sagte eine Sprecherin des Flüchtlingsrates.

Wie häufig Mängel gemessen an der Gesamtzahl der Kontrollen festgestellt wurden, konnte der Sprecher nicht sagen. "Werden im Ergebnis der Kontrollen Mängel festgestellt, fordert das Landesverwaltungsamt die betreffenden kommunalen Gebietskörperschaften gegebenenfalls unter Fristsetzung auf, für deren Behebung Sorge zu tragen." Die Mindeststandards für die Einrichtungen sind in der sogenannten Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung festgelegt. Dort steht zum Beispiel auch geschrieben, dass alleinstehende Männer und Frauen nicht zusammen in gemeinsamen Wohn- und Schlafräumen unterzubringen sind. Auch muss es grundsätzlich ein frei zugängliches Kinderspielzimmer geben. Thüringens Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa sagte, bei der Gestaltung der Gemeinschaftsunterkünfte dürfe nie vergessen werden, dass in der Verordnung Mindeststandards definiert würden - die aber freilich übertroffen werden könnten. Wie wohl sich die Menschen in den Unterkünften fühlten, hänge ohnehin von vielen Faktoren ab, die sich teilweise auch nicht objektiv überprüfen ließen. "Die Anzahl der Seifenspender lässt sich noch leicht kontrollieren", sagte Kruppa. Aber wenn in der Verordnung festgeschrieben sei, dass es in den Einrichtungen Gemeinschaftsräume geben müsse, so hänge es doch vom Personal vor Ort ab, wie dieses Räume gestaltet seien. "Es gibt Gemeinschaftsräume, da will kein Mensch sitzen", sagte sie.

Kruppa sprach sich für eine Prüfinstanz für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge aus, wie es sie zum Beispiel für Pflegeheime bereits gibt. In Thüringen müsse es ein umfassendes Prüfkonzept geben, das nicht nur die formale Einhaltung rechtlicher Standards in den Blick nehme, sondern in dessen Rahmen sich unter anderem auch die Heimleitung und die Bewohner zu ihren persönlichen Eindrücken vom Alltag in der Anlage äußern könnten, sagte Kruppa.

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