Berlin:Berlin weitet Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung aus

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Berlin (dpa/bb) - Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Berlin wird ausgeweitet. Vom 1. Januar an haben Eltern von Kindern ab einem Jahr das Recht auf sieben Stunden Tagesbetreuung ihrer Kleinen in einer Krippe oder Kita. Bisher waren es fünf Stunden täglich. Wer eine längere Betreuungszeit benötigte, musste es bisher nachweisen. Dies ist künftig erst bei mehr als sieben Stunden am Tag erforderlich.

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Berlin (dpa/bb) - Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Berlin wird ausgeweitet. Vom 1. Januar an haben Eltern von Kindern ab einem Jahr das Recht auf sieben Stunden Tagesbetreuung ihrer Kleinen in einer Krippe oder Kita. Bisher waren es fünf Stunden täglich. Wer eine längere Betreuungszeit benötigte, musste es bisher nachweisen. Dies ist künftig erst bei mehr als sieben Stunden am Tag erforderlich.

Die Änderungen sind ein Kernpunkt des neuen Kita-Förderungsgesetzes, das das Abgeordnetenhaus am Donnerstag beschloss. „Das Gesetz ist ein Sprung nach vorn im qualitativen Bereich und stärkt die Rechte der Eltern“, sagte Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Zudem verbessere sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die oppositionelle CDU hingegen kritisierte das Gesetz als „Bildungsbremse“.

Besonders wichtig sei ihr gewesen, die Zuzahlungen zu begrenzen, die Eltern von manchen Kitas ohne Rechtsgrundlage abgefordert würden, sagte Scheeres. „Das hat teilweise Dimensionen von einigen hundert Euro im Monat erreicht“, bemängelte sie. „Dadurch haben praktisch bestimmte Gruppen von Kindern keinen freien Zugang zu Kita-Angeboten. Das ist inakzeptabel.“

Das Gesetz sieht - in dem Fall ab 1. August 2018 - eine Obergrenze vor, die allerdings bisher nicht beziffert ist. Zudem ist eine Meldepflicht für die Kitas geplant, wozu sie welche zusätzlichen Zahlungen von den Eltern erheben.

Scheeres betonte, dass es ihr nicht um einen einmaligen Obolus etwa für den Theaterbesuch oder einen Ausflug geht. Sie wolle vielmehr regelmäßige Zahlungen - zum Beispiel für besonderes Bio-Essen oder zusätzlichen Musikunterricht - begrenzen. Es habe wiederholt Klagen von Eltern gegeben, die zähneknirschend hohe Summen zahlten, weil sie den Kita-Platz nicht verlieren möchten.

Aus Sicht der CDU gehen die Zuzahlungsregeln in die falsche Richtung. „Dies erschwert und verhindert zusätzliche Bildungsangebote und ist daher eine Bildungsbremse“, erklärte der jugend- und familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Roman Simon. „Zudem werden wesentliche Details erst noch durch Vereinbarung oder Verordnung geregelt und somit der parlamentarischen Kontrolle entzogen.“

Die Bildungsgewerkschaft GEW bewertete das Gesetz im Grundsatz positiv. Gleichzeitig beklagte sie, dass es für Erzieher keine durchgreifenden Entlastungen bringe. Die aber seien angesichts der Arbeitsbelastung dringend nötig. In dem Gesetz wird die Zahl der sogenannten Anleitungsstunden für angehende Erzieher erhöht - der dafür Zuständige in den Kitas bekommt also mehr Zeit, sich um die Neuen zu kümmern. Zudem werden Kita-Leiter ab 1. August 2019 bereits ab 90 Kindern komplett für ihre Leitungstätigkeit freigestellt, bisher lag die Grenze bei 100 Kindern.

Ergänzend wies Scheeres darauf hin, dass die Kinderbetreuung von Sommer 2018 an komplett beitragsfrei sein wird. Noch müssen Eltern von Kindern unter einem Jahr einkommensabhängige Beiträge zahlen. Die fünf Jahre vor Schulbeginn sind jetzt schon beitragsfrei, allerdings müssen die Eltern das Essen finanzieren. Die Neuregelung ist nicht Teil des Kinderförderungsgesetzes.

Derzeit gibt es in Berlin rund 168 000 Kita-Plätze. Der Bedarf steigt stetig, da auch die Stadt wächst. Insgesamt gibt das Land Berlin für die Kinderbetreuung etwa 1,5 Milliarden Euro jährlich aus.

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