Berlin:Berlin bekommt hauptamtlichen Opferbeauftragten

Berlin (dpa/bb) - Berlins Pläne für einen hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten werden voraussichtlich noch im ersten Quartal 2018 umgesetzt. Gemeinsam mit drei weiteren Mitarbeitern soll die zentrale Anlaufstelle künftig Opfern von Terroranschlägen und schweren Unglücken helfen. "Die neuen Stellen sollen jetzt ausgeschrieben werden", sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Sebastian Brux, am Montag. Zuvor hatte die RBB-"Abendschau" darüber berichtet.

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Berlin (dpa/bb) - Berlins Pläne für einen hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten werden voraussichtlich noch im ersten Quartal 2018 umgesetzt. Gemeinsam mit drei weiteren Mitarbeitern soll die zentrale Anlaufstelle künftig Opfern von Terroranschlägen und schweren Unglücken helfen. „Die neuen Stellen sollen jetzt ausgeschrieben werden“, sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Sebastian Brux, am Montag. Zuvor hatte die RBB-„Abendschau“ darüber berichtet.

Das neue, bei der Justizverwaltung angesiedelte Referat wird mit jährlich rund einer halben Millionen Euro finanziert. Neben einem hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten sollen ein Psychologe, ein Sozialarbeiter sowie ein Sachbearbeiter künftig Betroffenen von Terroranschlägen oder anderen „Großschadensereignissen“ wie Überschwemmungen, Stürmen oder Flugzeugabstürzen helfen. „Es bleibt zu hoffen, dass die Anlaufstelle wenig zu tun haben wird“, bemerkte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

Die Stelle des ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten Roland Weber bleibt daneben weiterhin für Opfer von Straftaten wie Raub oder Diebstähle erhalten.

Die Anlaufstelle soll mit Rettungskräften, Polizeibehörden und Opferschutzverbänden eng zusammenarbeiten. „Da wir mit der festen Struktur bundesweit einmalig sind, gibt es auch kein Vorbild, nach dem wir uns richten können“, sagte Brux. „Wir werden erst in den kommenden Monaten sehen, was noch verbesserungswürdig ist.“ Weber hatte am Sonntag in der RBB-„Abendschau“ kritisiert, dass im Vergleich zu anderen EU-Ländern „einiges verbesserungswürdig“ sei.

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