Religionsunterricht:Zentralrat der Muslime zieht Klage auf Mitwirkung zurück

Eine Schülerin meldet sich im Unterricht. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Zentralrat der Muslime hat seine Klage auf Mitwirkung an der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen zurückgezogen. Das teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Montag mit. Am kommenden Freitag sollte über die Klage verhandelt werden. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen.

Im Mai 2021 hatte eine Kommission aus islamischen Organisationen ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll Ansprechpartner des Landes NRW für die Gestaltung des Unterrichts sein. Der Zentralrat ist in dieser Kommission nicht vertreten.

Als Voraussetzung für die Teilnahme muss eine Organisation aus Sicht der Landesregierung eigenständig und staatsunabhängig sein sowie die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes achten. Daran hat die Landesregierung im Fall des Zentralrats offenbar Zweifel. Dieser pflegt Erkenntnissen zufolge Verbindungen zu islamischen Organisationen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen.

Das Fach islamischer Religionsunterricht gibt es in NRW seit 2012. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte 2017 entschieden, dass die islamischen Dachverbände Zentralrat der Muslime und Islamrat keinen Anspruch auf Mitwirkung am islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen haben. Diese Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht 2018 allerdings aufgehoben.

© dpa-infocom, dpa:230522-99-784114/2

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