Bischofszell (dpa) - Im Fall der Trunkenheitsfahrt von Ex-Radprofi Jan Ullrich will die Staatsanwaltschaft in der Schweiz eine Geldbuße und eine Bewährungsstrafe fordern. Die Anklagebehörde verlangt eine Buße von 10 000 Franken sowie eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Weinfelden steht noch nicht fest. Ullrich hatte sich im Mai 2014 betrunken ans Steuer gesetzt. An einer Kreuzung kollidierte er mit zwei Autos.
Leute:Staatsanwalt will Geldbuße und Bewährungsstrafe für Jan Ullrich
Bischofszell (dpa) - Im Fall der Trunkenheitsfahrt von Ex-Radprofi Jan Ullrich will die Staatsanwaltschaft in der Schweiz eine Geldbuße und eine Bewährungsstrafe fordern. Die Anklagebehörde verlangt eine Buße von 10 000 Franken sowie eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Weinfelden steht noch nicht fest. Ullrich hatte sich im Mai 2014 betrunken ans Steuer gesetzt. An einer Kreuzung kollidierte er mit zwei Autos.
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