Vergangenes Jahr hat das Landgericht Erfurt dem Europäischen Gerichtshof eines der zahllosen Diesel-Verfahren vorgelegt, es geht um Schadenersatz wegen der berüchtigten Abschalteinrichtungen. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang, deutsche Gerichte betreiben mit dem EuGH eine Art Dauer-Pingpong, weil nur er verbindliche Leitlinien fürs EU-Recht formulieren darf. In diesem Fall aber war dem Gericht aus Thüringen daran gelegen, den EU-Richtern eine kühne Idee anzutragen, die dazu beitragen soll, Dieselmanipulationen und anderen Umweltschweinereien möglichst einen Riegel vorzuschieben. Man könnte doch, sinnierte das Landgericht, die EU-Grundrechtecharta so umdeuten, dass dadurch die Natur oder Ökosysteme wie Flüsse und Wälder eigene Rechte hätten - "als Rechtssubjekte". Denn in der Charta werde vielfach der Begriff "Person" verwendet, der offen genug sei, um darunter Ökosysteme zu fassen oder sogar einzelne Bäume. "Die Rechtssubjektivität von Ökosystemen liegt in der Logik der Rechtsentwicklung", fand das Landgericht.
Klimawandel:Im Namen der Natur
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Frösche, die vor Gericht ziehen, Flüsse, die klagen: Die Idee, dass Ökosysteme auch Rechtssubjekte sein können, ist in Zeiten der Klimakrise notwendig. Ein Plädoyer.
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