Die Urteilsbegründung ist nicht lang, aber das Gericht gab sich redlich Mühe, den Delinquenten strafmündig zu machen. Der Angeklagte sei deutscher Staatsbürger, römisch-katholisch und "wegen Raufhandels mit drei Tagen Arrest vorbestraft". Außerdem sei er kein Parteimitglied. Das waren 1943, nach der Niederlage von Stalingrad, zusammengenommen genug Gründe, um ihn umzubringen: Kirchenmitglied, aber der Partei ferngeblieben, bereits vorbestraft, nur unter Zwang eingedeutscht; geständig war er praktischerweise auch. "Er erklärte, daß er gegen sein religiöses Gewissen handeln würde, wenn er für den nationalsozialistischen Staat kämpfen würde."
NS-Gegner Franz Jägerstätter:Geschichte eines unbeugsamen Christen
Der Oberösterreicher Franz Jägerstätter ging lieber in den Tod, als für das Nazi-Regime an der Front zu kämpfen. Die katholische Kirche spielte in seinem Fall eine unrühmliche Rolle.
Von Willi Winkler
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