Schwerin:Fast zehn Prozent mehr Kleine Waffenscheine in MV

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Ein Kleiner Waffenschein zwischen einer Schreckschuss-Pistole, einem Magazin und einer Knallpatrone. (Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben oder wollen eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe haben. Die Zahl der Kleinen Waffenscheine stieg...

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Schwerin/Düsseldorf (dpa/mv) - Immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben oder wollen eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe haben. Die Zahl der Kleinen Waffenscheine stieg binnen eines Jahres um 9,3 Prozent auf 11 373 (Stand: 30. Juni), wie aus Daten des Innenministeriums in Schwerin hervorgeht.

Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ (Freitag) besitzen in Schleswig-Holstein im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten Menschen den Kleinen Waffenschein. Je 1000 Einwohner gibt es in dem Bundesland 10,4 Kleine Waffenscheine, wie aus einer Umfrage der Zeitung bei den Ländern hervorgeht. Dahinter folgen das Saarland (10,2) und Nordrhein-Westfalen (9,5). Das geringste Interesse an Schreckschusspistolen und Co. scheinen demnach die Hamburger zu haben (4,4). Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 8,2. Für Mecklenburg-Vorpommern errechnete das Blatt einen Wert von 7,1.

Insgesamt stieg die Zahl der Kleinen Waffenscheine laut der Recherche in den vergangenen zwölf Monaten bundesweit um rund 44 000 auf 686 000. Die Polizeigewerkschaft GdP bezeichnet den Trend als „äußerst beunruhigend“. „Mehr private Waffen schaffen nicht mehr Sicherheit - im Gegenteil“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek der Zeitung.

Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Diese Waffen verursachen, solange sie nicht aus äußerster Nähe abgefeuert werden, keine lebensgefährlichen Verletzungen. Bevor man den Kleinen Waffenschein bekommt, prüfen die Behörden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit - man darf zum Beispiel nicht vorbestraft sein.

Zum 31. Dezember 2015 waren laut Bundesinnenministerium 285 911 Kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister verzeichnet, 2017 schon 557 560 und Ende 2019 waren es 664 706 Einträge.

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