Kiel:Schleswig-Holstein rehabilitiert verurteilte Homosexuelle

Kiel (dpa/lno) - Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller haben lediglich sieben Männer bei schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaften Anträge auf Rehabilitierungsbescheinigungen gestellt. Sechs Anträge führten "zu der erstrebten Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung", heißt es in der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Rasmus Andresen. Der siebte Fall wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Siegen abgegeben.

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Kiel (dpa/lno) - Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller haben lediglich sieben Männer bei schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaften Anträge auf Rehabilitierungsbescheinigungen gestellt. Sechs Anträge führten „zu der erstrebten Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung“, heißt es in der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Rasmus Andresen. Der siebte Fall wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Siegen abgegeben.

Die Bescheinigung ist Voraussetzung, um vom Bundesamt für Justiz Entschädigung zu erhalten: pauschal 3000 Euro pro Person sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Anspruch auf Entschädigung haben Menschen, die rechtskräftig verurteilt wurden.

„Die strafrechtliche Verfolgung von homosexuellen Männern bis in die siebziger Jahre war eine Schande“, sagte Andresen der Deutschen Presse-Agentur. „Besonders bitter ist, dass die Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen erst 2017 geregelt wurde. Dadurch werden viele betroffene, bereits verstorbene homosexuelle Männer nicht mehr entschädigt.“

Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte diese durch die Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen. 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 abgeschafft. Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64 000 Menschen verurteilt. Wie viele Betroffene noch leben, ist nicht bekannt.

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