Hamburg:Neues Prostituiertenschutzgesetz: Umsetzung verzögert sich

Hamburg (dpa/lno) - Die Umsetzung des am 1. Juli in Kraft tretenden neuen bundesweiten Prostituiertenschutzgesetzes verzögert sich in Hamburg bis in den Herbst hinein. "Sowohl die verpflichtende gesundheitliche Beratung als auch das Anmelde- und betriebliche Erlaubnisverfahren können in Hamburg voraussichtlich zum Oktober 2017 starten", sagte ein Sprecher der Sozialbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Laut dem neuen Gesetz müssen Sexarbeiter ihr Gewerbe künftig anmelden und sind zu einer gesundheitlichen Beratung verpflichtet. Außerdem soll der Betrieb eines Bordells oder eines Escort-Services nur zulässig sein, wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Da das Gesetz erst Ende September 2016 beschlossen worden ist, hätten auch andere Länder große Probleme mit der Umsetzung.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Umsetzung des am 1. Juli in Kraft tretenden neuen bundesweiten Prostituiertenschutzgesetzes verzögert sich in Hamburg bis in den Herbst hinein. „Sowohl die verpflichtende gesundheitliche Beratung als auch das Anmelde- und betriebliche Erlaubnisverfahren können in Hamburg voraussichtlich zum Oktober 2017 starten“, sagte ein Sprecher der Sozialbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Laut dem neuen Gesetz müssen Sexarbeiter ihr Gewerbe künftig anmelden und sind zu einer gesundheitlichen Beratung verpflichtet. Außerdem soll der Betrieb eines Bordells oder eines Escort-Services nur zulässig sein, wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Da das Gesetz erst Ende September 2016 beschlossen worden ist, hätten auch andere Länder große Probleme mit der Umsetzung.

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