Dresden:Behörde: Bürger deutlich für Datenschutz sensibilisiert

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Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig. (Foto: Matthias Hiekel/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Bürger deutlich für das Thema sensibilisiert. Dieses Fazit zog Sachsens Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig am...

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Dresden (dpa/sn) - Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Bürger deutlich für das Thema sensibilisiert. Dieses Fazit zog Sachsens Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig am Donnerstag bei der Vorstellung seines Jahresberichtes für den Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2018. Durch die „Benachrichtigungswelle“ im Zuge der DSGVO seien viele Menschen erst darauf gestoßen, dass ihre Daten an Stellen verarbeitet worden seien, wo sie es vorher überhaupt nicht mitbekommen hätten. Anfragen an seine Behörde seien im Vergleich zu der Zeit vor Einführung der Verordnung um das Dreifache gestiegen.

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 in der EU. Im Kern wird die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine geregelt. Dadurch sollten Nutzer die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem gibt es das Recht auf Auskunft: Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Nach Einschätzung von Schurig hat sich die anfängliche Panik inzwischen normalisiert. Es gebe aber noch Unsicherheit. Vor dem 25. Mai 2018 sei es bei Anfragen vor allem um formale Dinge gegangen, danach eher um qualitative Fragen. Der Beratungsbedarf sei groß. „Hervorzuheben ist der starke Anstieg der Meldung von Datenpannen“, heißt es in der Kurzfassung des Berichts. Das resultiere zum einen aus der geänderten Rechtslage. Andererseits habe auch die Berichterstattung in den Medien zur Sensibilisierung geführt.

Handlungsbedarf ergibt sich beispielsweise aus der privaten Videoüberwachung und -aufzeichnung. Schurig schilderte den Fall eines Unternehmens, der auf dem Schornstein seines Betriebsgeländes eine Kamera eingerichtet hatte, um ein Storchennest zu überwachen. Dagegen hatte der Datenschutzbeauftragte grundsätzlich keine Einwände. Allerdings musste der Blickwinkel der Kamera so eingerichtet werden, das keine anderen öffentlich zugänglichen Räume und keine Passanten erfasst werden können. Als Schurig den Fall vor Ort überprüfte, saß der Storch übrigens auf der Webcam.

Etwa ein Prozent der Anfragen verbucht der Datenschutzbeauftragte unter Kurioses. Die Unsicherheit vieler Bürger mit dem Thema komme auch darin zum Ausdruck, dass manche Leute sich mit artfremden Anliegen an die Behörde wendeten. So wurde Schurig unter anderem um Kontaktaufnahme gebeten, weil jemand sein Bad umbauen wollte. Eine Familie fragte nach, ob man für ihre Tochter Schulessen bestellen solle.

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