Berlin:Kinderrechte: Bildung top, mehr Beteiligung erwünscht

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Bildung, Gesundheit und mehr: Thüringen liegt bei der Umsetzung von Kinderrechten im Vergleich zu anderen Bundesländern im Mittelfeld. Das geht aus dem am...

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Berlin/Erfurt (dpa/th) - Bildung, Gesundheit und mehr: Thüringen liegt bei der Umsetzung von Kinderrechten im Vergleich zu anderen Bundesländern im Mittelfeld. Das geht aus dem am Mittwoch vom Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) erstmals veröffentlichten sogenannten Kinderrechte-Index hervor. In dem Index wird analysiert, wie gut die Bundesländer jeweils fünf zentrale Kinderrechte entsprechend der Konvention der Vereinten Nationen (UN) umgesetzt haben.

Besonders gut steht Thüringen der Studie zufolge etwa beim Kinderrecht auf Bildung da. So habe das Land im Bundesvergleich den höchsten Anteil der Ausgaben der öffentlichen Haushalte für allgemeinbildende und berufliche Schulen gemessen an der eigenen Wirtschaftsleistung. Auch die Schüler-Lehrer-Quote sei bundesweit die beste.

Nachholbedarf sehen die Index-Autoren dagegen beim Recht auf Beteiligung: Es fehle etwa an einem politischen Dialogformat für junge Menschen im Landtag. Auch gebe es keine institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder auf der Landesebene.

„Das Land hat Stärken, beispielsweise durch die Maßnahme der „Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen“ und bei der Umsetzung des Rechts auf Bildung, doch die Kinderrechte müssen in allen Lebensbereichen von Kindern vollumfänglich umgesetzt werden, teilte DKHW-Präsident Thomas Krüger mit. „So sehen wir beispielsweise bei der Bekanntheit staatlicher Vergünstigungen für Kinder aus einkommensschwächeren Familien bei den Eltern, und bei der Attraktivität von Freizeitorten und -angeboten noch Luft nach oben.“

Für seine Analyse hat sich das DKHW unter anderem geltende Landesgesetze angesehen, amtliche Statistiken und Bevölkerungsumfragen ausgewertet und Landesministerien schriftlich befragt. Mit der Landesstrategie zur Mitbestimmung, die im März von der damaligen Thüringer Regierung beschlossen worden war, hatten alle Ressorts die Aufgabe übernommen, Verordnungen und Gesetze auf Möglichkeiten für mehr Mitbestimmung junger Menschen zu überprüfen.

In der UN-Kinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedstaaten vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. In Deutschland ist das nach Ansicht von Kinderschutzverbänden bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt.

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