Berlin:Gericht: Gedenkstättenleiter darf vorerst nicht zurückkehren

Berlin (dpa/bb) - Der abgesetzte Leiter der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, darf nun doch nicht zurück an seinen Arbeitsplatz. Das hat das Landgericht Berlin am Montag entschieden - wenige Stunden, nachdem Knabe sein Büro wieder betreten hatte. Der Stiftungsrat hatte Knabe am Sonntag als Vorstand und Direktor der Gedenkstätte in dem früheren Stasi-Gefängnis abberufen.

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Berlin (dpa/bb) - Der abgesetzte Leiter der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, darf nun doch nicht zurück an seinen Arbeitsplatz. Das hat das Landgericht Berlin am Montag entschieden - wenige Stunden, nachdem Knabe sein Büro wieder betreten hatte. Der Stiftungsrat hatte Knabe am Sonntag als Vorstand und Direktor der Gedenkstätte in dem früheren Stasi-Gefängnis abberufen.

Knabe wird vorgeworfen, nicht entschieden genug gegen sexuelle Belästigung von Frauen durch seinen Stellvertreter vorgegangen zu sein. Der Historiker weist den Vorwurf zurück. Am Montag kehrte er mit der einstweiligen Verfügung vom 22. November in sein Büro zurück.

Grundlage der Abberufung war ein Bericht der früheren Stasi-Unterlagen-Beauftragten Marianne Birthler. In mehr als 40 Gesprächen habe ihr gegenüber keine der Frauen die Vorwürfe angezweifelt. „Die Mitarbeiterinnen hätten nach wie vor große Angst vor dem Antragsteller“, gab das Gericht Birthlers Bericht wieder.

Der Stiftungsrat hatte am Montagmorgen Widerspruch gegen die erste Entscheidung eingelegt. Das Gericht setzte nun im Eilverfahren diese einstweilige Verfügung außer Vollzug, bis über den Widerspruch entschieden ist. Einen Verhandlungstermin dafür gibt es noch nicht.

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