Familienplanung - Düsseldorf:Land unterstützt künstliche Befruchtung finanziell

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Landesregierung unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei der künstlichen Befruchtung. Der Kinderwunsch dürfe nicht am Geld scheitern, teilte das NRW-Familienministerium am Freitag mit. Ab sofort könnten solche Paare Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. In diesem Jahr stünden dafür Landesmittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro bereit. Seit der Gesundheitsreform 2004 müssten Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen. Unverheiratete gesetzlich versicherte Paare erhalten gar keinen Krankenkassenzuschuss. Unterstützt werden Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen bei den ersten vier Versuchen einer in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Behandlung. Bei verheirateten Paaren übernehme das Land künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils, der den Paaren nach Abzug der Kassenleistung bleibt. Unverheiratete Paare erhalten für den ersten bis dritten Versuch 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils sowie eine Pauschale von jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Landesregierung unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei der künstlichen Befruchtung. Der Kinderwunsch dürfe nicht am Geld scheitern, teilte das NRW-Familienministerium am Freitag mit. Ab sofort könnten solche Paare Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. In diesem Jahr stünden dafür Landesmittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro bereit. Seit der Gesundheitsreform 2004 müssten Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen. Unverheiratete gesetzlich versicherte Paare erhalten gar keinen Krankenkassenzuschuss. Unterstützt werden Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen bei den ersten vier Versuchen einer in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Behandlung. Bei verheirateten Paaren übernehme das Land künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils, der den Paaren nach Abzug der Kassenleistung bleibt. Unverheiratete Paare erhalten für den ersten bis dritten Versuch 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils sowie eine Pauschale von jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche.

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