Familie:Schwesig: Betreuungsgeld nicht mit anderen Leistungen verrechnen

Berlin (dpa) - Das vom Verfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld darf nach Ansicht von Familienministerin Manuela Schwesig nicht einfach eingespart oder für andere Leistungen verwendet werden. Freiwerdende Mittel aus dem Betreuungsgeld sollten weiterhin Familien zugutekommen und dürften nicht im Haushalt eingespart oder für andere Positionen verrechnet werden, sagte Schwesig. Sie reagierte damit auf einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", wonach Finanzminister Wolfgang Schäuble die rund eine Milliarde Euro pro Jahr aus dem Betreuungsgeld unter anderem für Mehrkosten beim Elterngeld verwenden will.

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Berlin (dpa) - Das vom Verfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld darf nach Ansicht von Familienministerin Manuela Schwesig nicht einfach eingespart oder für andere Leistungen verwendet werden. Freiwerdende Mittel aus dem Betreuungsgeld sollten weiterhin Familien zugutekommen und dürften nicht im Haushalt eingespart oder für andere Positionen verrechnet werden, sagte Schwesig. Sie reagierte damit auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach Finanzminister Wolfgang Schäuble die rund eine Milliarde Euro pro Jahr aus dem Betreuungsgeld unter anderem für Mehrkosten beim Elterngeld verwenden will.

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