Berlin (dpa) - Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des Mutterschutzes. Der Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig wurde vom Kabinett gebilligt. Die Schutzfrist beginnt unverändert sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. Für Mütter behinderter Kinder soll sie von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Zudem soll der Mutterschutz künftig auch für Frauen gelten, die als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden.
Familie:Kabinett billigt Mutterschutz für Studentinnen und Schülerinnen
Berlin (dpa) - Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des Mutterschutzes. Der Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig wurde vom Kabinett gebilligt. Die Schutzfrist beginnt unverändert sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. Für Mütter behinderter Kinder soll sie von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Zudem soll der Mutterschutz künftig auch für Frauen gelten, die als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden.
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