Bad Doberan:Drohnenpilot verletzt Vorschrift: mit Hoverboard ertappt

Bad Doberan (dpa/mv) - Seine Technik-Leidenschaft hat einen Mann aus Bad Doberan (Landkreis Rostock) gleich zweimal mit der Polizei in Konflikt gebracht. Wie ein Polizeisprecher am Montag sagte, hatte der 46-Jährige seine Drohne vor mehreren Tagen illegal über dem Marktplatz Bad Doberans kreisen lassen. Das wurde gemeldet und Ordnungshüter stellten das Fluggerät sicher. Als der Drohnenpilot, gegen den deshalb ein Bußgeldverfahren läuft, nun sein technisches Fluggerät bei den Beamten abholen wollte, sei er mit einem sogenannten Hoverboard vorgerollt.

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Bad Doberan (dpa/mv) - Seine Technik-Leidenschaft hat einen Mann aus Bad Doberan (Landkreis Rostock) gleich zweimal mit der Polizei in Konflikt gebracht. Wie ein Polizeisprecher am Montag sagte, hatte der 46-Jährige seine Drohne vor mehreren Tagen illegal über dem Marktplatz Bad Doberans kreisen lassen. Das wurde gemeldet und Ordnungshüter stellten das Fluggerät sicher. Als der Drohnenpilot, gegen den deshalb ein Bußgeldverfahren läuft, nun sein technisches Fluggerät bei den Beamten abholen wollte, sei er mit einem sogenannten Hoverboard vorgerollt.

Solche zweispurigen Elektro-Rollbretter seien aber im öffentlichen Verkehr verboten. Nun droht dem 46-Jährigen auch noch ein Bußgeld wegen des E-Rollbretts. Wer coole Geräte wie Drohnen und Hoverboards nutzen möchte, der sollte sich vorher richtig informieren, mahnte der Polizeisprecher an.

Nach Angaben des ADAC brauchen Fortbewegungsmittel, die ohne eigene körperliche Anstrengung schneller als sechs Kilometer in der Stunde sind eigentlich Sitz, Lenker, Bremsen, Beleuchtung und einen Spiegel. Dies haben Hoverboards nicht, sie sind aber schneller als die angegebene Geschwindigkeit. Deshalb seien öffentliche Wege und Straßen für sie tabu. Bei Verstößen drohen Geldbuße und ein Punkt in Flensburg.

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