Hamburg:Pro-Familia-Vorsitzende darf Name nennen

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Vorsitzende der Beratungsorganisation Pro Familia darf den Namen eines Abtreibungsgegners nennen. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag eine Unterlassungsklage des Studenten abgewiesen, der sich auf seine Persönlichkeitsrechte berief. Die Vorsitzende des Hamburger Pro-Familia-Landesverbands, Kersten Artus, hatte den Namen des jungen Mannes öffentlich in Online-Beiträgen genannt, nachdem dieser Ärzte angezeigt hatte, die in seinen Augen für Schwangerschaftsabbrüche geworben hatten.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Vorsitzende der Beratungsorganisation Pro Familia darf den Namen eines Abtreibungsgegners nennen. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag eine Unterlassungsklage des Studenten abgewiesen, der sich auf seine Persönlichkeitsrechte berief. Die Vorsitzende des Hamburger Pro-Familia-Landesverbands, Kersten Artus, hatte den Namen des jungen Mannes öffentlich in Online-Beiträgen genannt, nachdem dieser Ärzte angezeigt hatte, die in seinen Augen für Schwangerschaftsabbrüche geworben hatten.

Der Mann habe sein Handeln und seine Motive zuvor selbst durch Interviews bekannt gemacht und so ein „anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an seiner Person geweckt“, teilte das Gericht mit. Hinter dieses Interesse trete das Persönlichkeitsrecht des Klägers auch angesichts der erheblichen Anfeindungen und Beschimpfungen zurück, denen er sich nach Bekanntwerden seines Namens ausgesetzt sah. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ende Februar hatte der Bundestag die umstrittene Reform des Paragrafen 219a beschlossen, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt: Ärzte und Kliniken dürfen demnach im Internet angeben, dass sie Abtreibungen durchführen. Weitere Informationen dürfen sie aber nicht geben, sondern nur auf offizielle Stellen verweisen.

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