BGH:Eltern ohne Kita-Platz haben Anspruch auf Schadenersatz

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Wer keinen Betreuungsplatz für sein Kind bekommt, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. (Foto: picture alliance / dpa)
  • Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz für Verdienstausfall, wenn eine Kommune schuldhaft zu wenige Krippenplätze für Kleinkinder ab einem Jahr einrichtet.
  • Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag und gab damit drei Müttern aus Leipzig im Grundsatz recht.
  • Das Oberlandesgericht Dresden muss die Fälle noch einmal verhandeln und klären, ob die verantwortliche Kommune den Mangel verschuldet hat.

Kinder unter drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - das gilt seit 1. August 2013. Aber folgt daraus auch ein Rechtsanspruch für Eltern und deren Berufstätigkeit? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt grundsätzlich mit "Ja" beantwortet.

Wenn die Kommune versäumt, rechtzeitig einen Krippenplatz zur Verfügung zu stellen und Eltern deshalb nicht arbeiten können, können sie Schadenersatz fordern. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat.

Im konkreten Fall hatten drei Elternpaare die Stadt Leipzig verklagt. Die Frauen wollten nach einjähriger Elternzeit ihre Berufstätigkeit wiederaufnehmen. Die Verwaltung schaffte es aber nicht, ihnen einen Kitaplatz anzubieten. So gingen die Klägerinnen nicht arbeiten und kümmerten sich um die Kinder. Einige Monate später gelang es den Familien, auf eigene Initiative einen Betreuungsplatz zu finden. Für den in der Zwischenzeit entstandenen Verdienstausfall verlangten sie Schadenersatz. Dabei geht es insgesamt um etwa 15 000 Euro plus Zinsen.

Oberlandesgericht muss Fälle erneut verhandeln

Das BGH-Urteil ist für die Mütter ein wichtiger Etappensieg. Die Gerichte der Vorinstanzen hatten allerdings nicht geklärt, ob die Stadt Leipzig auch schuld an den Verzögerungen war. Unverschuldet wären der Karlsruher Entscheidung zufolge zum Beispiel der Mangel an qualifiziertem Personal oder Verspätungen durch die Insolvenz einer Baufirma - nicht aber finanzielle Engpässe. Das Oberlandesgericht Dresden muss die Fälle deshalb noch einmal verhandeln. Erst dann wird es das endgültige Urteil geben. Grundsätzlich eröffnet die BGH-Entscheidung aber auch anderen Eltern die Möglichkeit einer Schadenersatz-Klage. Denn Urteile der obersten Zivilrichter in Karlsruhe sind für die Rechtsprechung in ganz Deutschland maßgeblich.

Das Landgericht Leipzig hatte den drei Frauen im Februar 2015 recht gegeben, das Oberlandesgericht Dresden entschied einige Monate später zugunsten der Stadt. Der BGH folgt nun den Leipziger Richtern.

© SZ.de/dpa/feko/lalse - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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