Oberlandesgericht Dresden:Kein Schadenersatz für Eltern wegen fehlender Kita-Plätze

  • Das OLG Dresden hat die Klage von drei Müttern abgewiesen. Weil sie keinen Kita-Platz gefunden haben, wollten sie von der Stadt Leipzig Schadenersatz.
  • Nicht die Eltern und ihr Wunsch nach Berufstätigkeit seien vom Gesetz geschützt, sondern die Kinder und ihr Anspruch auf frühkindliche Förderung.
  • Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Klage von drei Müttern abgewiesen

Eltern, die für ihr Kind keinen Kita-Platz gefunden haben, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Mittwoch entschieden. Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab.

Konkret ging es um die Berufung der Stadt Leipzig gegen die Entscheidung des Landgerichts, wonach drei klagende Familien Anspruch auf etwa 15 000 Euro plus Zinsen für den Verdienstausfall haben. Die Kommune konnte ihnen keinen Kita-Platz für ihre Kleinkinder geben, die Mütter mussten länger als geplant zu Hause bleiben und verlangten von der Stadt Schadenersatz für den Verdienstausfall.

Revision möglich

Der OLG-Zivilsenat hatte bereits in der Berufungsverhandlung vor einer Woche eine Amtspflichtverletzung der Kommune festgestellt, weil sie nicht rechtzeitig genügend Plätze für Kleinkinder bereitgestellt habe. Die Frage war nun: Gilt der einklagbare Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz auch für Eltern - und deren Erwerbstätigkeit?

Das OLG entschied jetzt, dass die Stadt zwar ihre Amtspflicht zur Bereitstellung von Kita-Plätzen verletzt habe. Aber nicht die Eltern und ihr Wunsch nach Berufstätigkeit seien vom Gesetz geschützt, sondern die Kinder und ihr Anspruch auf frühkindliche Förderung.

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei lediglich die notwendige Folge der breiten Schaffung von Kindertagestätten, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des OLG. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

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