Stuttgart (dpa/lsw) - Pickelhaube, Zylinder, der Heckerhut oder die Burschenschaftsmütze: Mit der Symbolik und der Historie von Kopfbedeckungen setzt sich eine neue Ausstellung in Stuttgart auseinander. Unter dem Titel „Hut ab?“ hinterfragt die Schau im Haus der Geschichte vor allem, warum Kopfbedeckungen nach Jahrzehnten wieder im Alltag auftauchen - und dann oft als religiöse Symbole für Streit und Debatten sorgen wie die Kippa und das Kopftuch.
„Kopfbedeckungen erzählen Geschichte und Geschichten“, sagte die Direktorin des Hauses der Geschichte, Paula Lutum-Lenger, zur Eröffnung am Donnerstag. Sie seien weit mehr als nur ein Schutz gegen Regen und Sonne oder vor Hieben und Geschossen. „Das Kleidungsstück, das der Mensch auf seinem exponiertesten Körperteil trägt, setzt stets auch Zeichen und Signale“, sagte die Direktorin.
In 44 Vitrinen werden bis zum kommenden August Kopfbedeckungen und die Geschichten ihrer Trägerinnen und Träger präsentiert. Züchtige Bedeckungen sind ebenso dabei wie martialische, streitbare, intellektuelle oder modische. „In der Ausstellung geht es um Macht, Ordnung und Auflehnung, um Tradition, Revolution und Religion, um richtig oder missverstandene und widersprüchliche Symbole“, erzählt Lutum-Lenger. Und es geht um Geschichten und Geschichte: So zierten einige der Ausstellungsstücke Häupter wie das von Schriftsteller Friedrich Schiller. Andere haben eine tragische Geschichte, darunter eine Reihe von Mützen, die von den jungen Trägern niemals bei ihrer Studentenverbindung abgeholt wurden - sie fielen im Ersten Weltkrieg.
Am Beispiel des Kopftuches werde unter anderem verdeutlicht, dass Kopfbedeckungen vieldeutig interpretiert werden könnten, sagt Kurator Sebastian Dörfler. „Während es von manchen Musliminnen als Symbol der Unterdrückung bewusst abgelegt wurde, ist es für andere Trägerinnen Teil ihrer Religion und ihrer Persönlichkeit.“ Gezeigt wird unter anderem ein Kopftuch der Lehrerin Fereshta Ludin. Sie führte jahrelang einen Rechtsstreit gegen das Land Baden-Württemberg, um mit Kopftuch an einer staatlichen Schule unterrichten zu dürfen.