Satire und Schmähkritik:Böhmermanns Anwalt nennt Merkels Entscheidung "höchst bedenklich"

Die Bundesregierung hat die Strafverfolgung von ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung von Recep Tayyip Erdoğan erlaubt. (Foto: ZDF und Ben Knabe)

Die Staatsanwaltschaft hätte die Causa Böhmermann ohnehin prüfen müssen, sagt Christian Schertz. Kanzlerin Merkel habe den ZDF-Moderator vorverurteilt.

Der Anwalt von Jan Böhmermann hat die Entscheidung der Bundesregierung scharf kritisiert, den Weg für Ermittlungen wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan frei zu machen. "Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not", sagt Rechtsanwalt Christian Schertz. Er verweist darauf, dass Erdoğan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt hat und die Staatsanwaltschaft daher die Frage der Beleidigung ohnehin prüfen müsse. Dass die Bundesregierung nun eine Verfolgungsermächtigung erteilt hat, sei "rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich".

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte ihre Entscheidung mit den engen und freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei begründet. Zudem sei es im Rechtsstaat Sache von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit abzuwägen. Die SPD-geführten Ministerien stimmten gegen die Ermächtigung und übten offene Kritik an Merkel. Der Koalitionspartner und die Opposition warfen der Kanzlerin einen Kniefall vor Erdoğan vor.

Das Verhalten Merkels passe zu ihrer Aussage, dass sie das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten bereits als "bewusst verletzend" bewertet habe, sagt Böhmermanns Anwalt. "Damit hat sie die Definition der Schmähkritik benutzt und eine rechtliche Bewertung vorgenommen, obwohl das der Justiz vorbehalten ist", kritisiert er.

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