Musik als NFT:Creator gewinnt

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Durfte bis 2103 nur live angehört werden: "Once Upon a Time in Shaolin" des Wu-Tang Clan. (Foto: Cilvaringz)

Die Plattform catalog.works verkauft Musik als NFT. Das nützt vor allem Musikern - sowohl beim Streamen als auch beim Weiterverkauf ihrer Werke.

Von Michael Moorstedt

Das Hip-Hop-Album "Once upon a time in Shaolin" ist einzigartig. Im Jahr 2015 veröffentlichten es die Rapper des Wu-Tang Clan, um auf die schlechten Bedingungen im Musik-Business aufmerksam zu machen. Bei der Versteigerung verpflichtete sich der Käufer, die Platte bis ins Jahr 2103 nicht kommerziell zu vermarkten. Erstanden wurde das einmalige Werk aber ausgerechnet von dem windigen Pharmaunternehmer Martin Shkreli, damals besser bekannt unter dem Namen "meistgehasster Mann der USA". Um es kurz zu machen: Shkreli bekam Ärger mit der Justiz, und sein Vermögen wurde gepfändet.

Erst vor wenigen Monaten wurde das einmalige Album vom US-Justizministerium verkauft, um Shkrelis Schulden zu tilgen. Käufer war PleasrDao, ein - laut Selbstbeschreibung - "Kollektiv von Sammlern und Digital-Künstlern, die sich einen hervorragenden und zugleich wohlwollenden Ruf für den Erwerb kulturell bedeutsamer Werke mit karitativem Charakter erworben haben". Die Platte kostete zu dem Zeitpunkt nun vier Millionen US-Dollar.

Freilich ist es heutzutage nicht mehr zeitgemäß, mit physikalischen Medien und rechtlichen Vereinbarungen zu arbeiten, um eine geregelte Verteilung von Musik zu erzielen. Trotzdem lohnt es sich, über neue Distributionsformen nachzudenken. Schließlich funktioniert der heutzutage gängigste Weg nicht, also das Streaming. Um den Künstlern auch nur ein halbwegs vernünftiges Auskommen zu gewähren, müssen Songs hunderttausendfach abgerufen werden. Reich werden wird die überwiegende Mehrheit der Musiker durch Spotify und Konsorten ohnehin niemals.

Bezahlt wird in Kryptowährung - und der Erlös geht an die Künstler

Die Plattform catalog.works will das nun ändern. Hier lädt der Urheber seine Songs in Form von NFTs ins Internet. Hinter dem Kürzel, das sei an dieser Stelle noch mal erklärt, stehen sogenannte Non-fungible Tokens. Digitalen Dateien wird also ein einmaliger Wert zugeschrieben; die Audiodateien haben damit ein Echtheitszertifikat. Künstler können nun ihre Werke versteigern. Bezahlt wird selbstverständlich in einer Kryptowährung. Dabei gehen die Einnahmen zu hundert Prozent an den Künstler selbst. Anders als beim eingangs erwähnten Rap-Album ist das Ziel jedoch nicht die Exklusivität. Nach dem Kauf ist das Werk kostenlos online verfügbar. Jeder, der über eine Internetverbindung verfügt, kann die Songs anhören, während etwaige Spekulanten weiterhin ihr Ding machen und den NFT je nach Wertschwankungen kaufen oder verkaufen.

Zusätzlich könne ein jeder Musiker beim "Pressen" des NFTs einen sogenannten Creator-Anteil festlegen. Der bestimmt, zu welchem Anteil der Urheber bei einem eventuellen Weiterverkauf an den Erlösen beteiligt wird. Es handele sich dabei, so die Macher, "um eine automatische, vom Künstler festgelegte Tantiemenzahlung, die sich nach der Popularität seiner Kunst richtet".

Behilft man sich mit analogen Vergleichen, könnte man die Website etwa zu gleichen Teilen als Vinylbörse, Radiostation und Plattenlabel bezeichnen. Der Wu-Tang Clan ist auf dem Musikmarktplatz noch nicht zu finden. Auch andere große Namen des Pop-Business sucht man bislang vergeblich. Nichtsdestotrotz gehen die digitalen Unikate zu Höchstpreisen an neue Besitzer.

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